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  1. Servus, ich frage mich derzeit, ob das mitführen eines bestimmten Messers (Klinge: 12 cm, feststehend) legal ist. Grundsätzlich regelt §42 a WaffG ja, dass Messer unter 12 cm Klingenlänge mitgeführt werden dürfen. Jedoch kann man diesem Messer die Kampfmessereigenschaft der geschwärzten Klinge zuschreiben. Ich möchte ungern ein Risiko in Verbindung mit dem WaffG eingehen, denn ich habe schon öfter gehört, dass Kampfmesser u.U. problematisch sein können, auch, wenn alle anderen rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Deshalb frage ich sicherheitshalber einmal nach, in der Hoffnung, dass es jemand genau weiß. Zur genaueren Begutachtung ist hier der Link des Produkts: https://www.amazon.de/gp/product/B07MM86W73/ref=ppx_yo_dt_b_asin_title_o01_s00?ie=UTF8&psc=1 Einen schönen Tag und Danke schon einmal im Voraus.
  2. Selbst wenn ich den Jagdschein machen sollte, würde ich mich eher mit Langwaffen als Kurzwaffen begnügen. Kurzwaffen sprechen mich nicht so besonders an, mit einigen Ausnahmen
  3. Art. 3 GG Satz 1: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden"
  4. Den kann ich nicht versprechen. Ich habe sehr ansprechende Schützenvereine gefunden, die ich mal im Probetraining begutachten werde. Die meisten Schießsportvereine haben ja außerdem Vereinswaffen, die man beim Training benutzen kann. Und wenn's halt noch drei Jahre bis zur .223er sind, dann ist das so, dann habe ich immerhin Zeit, erstmal das Studium angemessen auf die Reihe zu kriegen und bin nicht wirklich dazu verleitet, parallel noch allerhand Ausgaben (Waffenschrank z.B.) zu tätigen.
  5. Zu meiner Verteidigung, es passte zum Thema. Und ich wüsste auch nicht, warum man das verschweigen sollte. Klar, wird man dann nicht die allergrößte Akzeptanz unter anderen Jägeranwärtern genießen, aber wen juckt's? Mich jedenfalls nicht. Es ist ja gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass man einen Jagdschein nur dann machen darf, wenn man auch beabsichtigt, damit auf die Jagd zu gehen, also braucht man eigentlich auch keinen Rauswurf aus der Jagdschule fürchten.
  6. Dann vielen Dank für die Information. Mit der Jagd kenne ich mich in der Tat nicht sonderlich gut aus. Und wie gesagt, es geht mir ja nicht darum, dass ich es Jägern nicht zugestehen will, derartige Waffen zu besitzen, insbesondere wenn, wie ich soeben gehört habe, diese auch ihren berechtigten Nutzen haben. Nur finde ich es ein wenig fragwürdig, warum Sportschützen sowas nicht haben dürfen. Am Ende machen beide damit das gleiche - nämlich schießen. Mich würde da mal sehr die Motivation des Gesetzgebers für eine solche Unterscheidung interessieren.
  7. Es geht ja auch nicht um den sofortigen Erwerb. Habe das nur vor kurzem mal irgendwo auf YouTube gesehen und fand das recht interessant. Da das Video aber schon einige Jahre alt war, wollte ich mal wissen, wie so der aktuelle Stand des Rechts ist und ob sowas heute noch legal wäre. Dass es erstmal bei einer .22er bleiben muss, ist mir (leider) klar.
  8. Das ist halt sowas, was ich annehme. Die Rehe bei mir in der Nachbarschaft sind augenblicklich weg, wenn man auch nur hinschaut und generell ist es ja recht bekannt, dass (gesunde) Wildtiere i.d.R. eher scheu sind. Also denke ich mal, dass es nicht förderlich ist, einem Tier hinterher zu rennen. Sicher wird man auch den Hochstand mal verlassen, wenn man was erlegt hat, aber in dem Fall ist die Waffe ja nicht mehr relevant. Man ist ja kein Soldat, der im Kriegsgebiet einen Kameraden birgt und ständiger Gefahr ausgesetzt ist. Von daher stelle ich es schon in Frage, was ein Jäger mit einem Karabiner anfangen will, mal abgesehen davon, dass der natürlich genauso schießt, wie eine 16''-Lauf Langwaffe. Das selbe gilt aber auch für den sportlichen Gebrauch und darum geht's mir ja auch eigentlich. Ich habe nichts dagegen, dass Jäger Zugriff auf solche Waffen haben, sondern eher, dass das für Sportschützen nicht der Fall ist, weil ich dafür nicht wirklich einen Grund sehe.
  9. Genau das Problem habe ich in einem anderen Thread ja bereits erörtert. Die Tippmann habe ich auch jeden Fall im Blick, aber wer weiß, vielleicht sieht die Welt ja in einem Jahr ganz anders aus.
  10. Auch Birdshot stelle ich mir da wenig spaßig vor, wenn man statt einer Wunde gleich ein Dutzend haben könnte. Aber selbstverständlich distanziere ich mich von sämtlichen derartigen Handlungen. Ich finde es sehr bedauernswert, wie ein paar wenige Idioten die ganze Szene schlecht dastehen lassen. Von meiner kurzen Erfahrung hier kann ich bis jetzt definitiv sagen, dass die Community äußerst freundlich ist und es einfach schade ist, dass man sich mit solchen Vorurteilen rumschlagen muss...
  11. Keine Sorge, ein bisschen habe ich mich mit rechtlichen Auflagen ja auch schon befasst. Genaue Maße waren mir nur nicht mehr geläufig. Vielen Dank aber für die weitere Aufklärung
  12. Ich finde generell die Beurteilung der Zulässigkeit nach dem Aussehen vollkommen sinnfrei. Man kann am Ende mit einer Schrotflinte, die ja nicht davon betroffen ist, genauso Schindluder treiben, wie mit einem AR-15 und im Grunde jeder anderen Schusswaffe auch. Ich zitiere da immer gerne den Herrn Sprave "WBK Besitzer sind die gesetzestreuesten Bürger, die dieses Land zu bieten hat". Keiner tut sich doch den ganzen Aufwand an, um am Ende eine Waffe legal zu kaufen, die obendrein dann ja auch registriert ist und danach gleich in den Knast zu wandern.
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