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klaus

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Alle Inhalte von klaus

  1. Hi Grubi, es gibt keine blöden oder dummen Fragen sondern nur dumme Antworten . Und nun zu deinem Problem. Ich geh mal davon aus, daß nicht die Scheibe wackelt sondern du die Waffe nicht ruhig halten kannst. Schreibst ja selbst, daß es mit zwei Händen besser geht. Vielleicht schaust du mal in der einschlägigen Literatur nach. Ich hab mir da für das Gewehrschiessen das Buch von Ralf Horneber geholt, hat mich um einiges weitergebracht. Und ein bißchen Kraftsport für die Arme soll auch schon was gebracht haben. Und ansonsten üben üben üben . Und bei anderen schmulen. Gruß KLaus
  2. aller 14 Tage
  3. dann schaun mer doch mal -
  4. ich meinte natürlich Umbauten vor !!! dem 01.04.2003 ______________________________________________________________________ Jake Cutlass schrieb: Ob Du mit Deinem Dragunow nach der neuen VO noch sportlich schießen können wirst, ist eventuell auch noch fraglich... ______________________________________________________________________ und was is damit ? § 58 Altbesitz (5) Ausnahmebewilligungen nach § 37 .... gelten als Ausnahmebewilligung nach § 40 dieses Gesetzes
  5. Da ,zum Beispiel das Dragunov , die Waffe SWD speziell für Streitkräfte entwickelt wurde und auch nur bei militärischen Verbänden Verwendung findet, ist nach den Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes die halbautomatische Selbstladebüchse eine Kriegswaffe. Halbautomatische , militärische Gewehre können durch Umbau (Demilitarisierung) in zivile Schußwaffen verändert werden, auf die nur noch die Bestimmungen des Waffengesetzes Anwendung finden. Richtlinie für den Umbau ist das am 14.02.1979 vom Bundesminister für Wirtschaft herausgegebene Merkblatt Nr. IV B 4 - 10 17 03 . x-mal schon durchgehechelt - versuch doch mal mit der Suchfunktion - hier werden sie geholfen
  6. Ich dank dir, smithy nu kann ich wenigstens beruhigt in`s Wochenende gehen.
  7. Quelle ?? bitteschön : z.Bsp. Polizeipräsidium Frankfurt/Oder : "... der Pol.präs. ( damals noch Herr Lietsch ) teilt den Schützenverbänden,-vereinen ,-gilden u.ä. mit, daß er als "regelmäßiges Taining" ein 14-tägiges anerkennt". Oranienburg und Cottbus waren ebenfalls 14-tägig. Und daran hat sich bis jetzt nix geändert. (Ausser, das es diese Pol.präsis. jetzt nach der Refoam nit mehr jibbet ) Wie`s bei anderen war weiss ich nicht, aber wahrscheinlich gleich.
  8. nach dem WaffRNeuRegG korrekt
  9. In Antwort auf: wahrsager schrieb: Und diese Infos sind kein pol. Führungszeugnis sondern eine (viel tiefer gehende) Auskunft über Vorstrafen, juristische Auffälligkeiten und Verfahren. wie ich schon schrieb, es geht um eine "beschränkte Auskunft". Bei einer Ausnahmegenehmigung wird eine "unbeschränkte Auskunft" eingeholt.
  10. Moin, bei uns verlangt die Behörde, dass du mit dem Kaliber teilweise trainierst, welches du beantragst. Da wird dann immer im Schiessbuch geblättert und gesucht
  11. Was aber von der Behörde bei Beantragung der WBK obligatorisch eingeholt wird. Heisst aber nicht pol.Führungszeugnis sondern " beschränkte Auskunft" weiss nicht , wer hier beschränkt ist In Antwort auf: Voraussetzungen für die Ausstellung einer WBK - und dafür braucht man durchaus ein polizeiliches Führungszeugnis...
  12. endlich hats einer kapiert wer den Unterschied zwischen einem WS und einer WBK nicht weiss kann sich mit der Materie noch nicht viel beschäftigt haben, sorry. Is nich bös`gemeint @ cetus müsste man nicht erst mal Mitglied einer schießsportl. Vereinigung sein ? woll`n wir wetten , daß wir von TopDog in 4 Wochen nix mehr hören . Ansonsten bitte ich hiermit bereits um Entschuldigung
  13. dachte ich`s mir doch In Antwort auf: Ich wußte nicht, daß es zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein einen Unterschied gibt! mal `ne persönliche Frage : wie alt bist du denn ?? aus deinem Profil geht nämlich nix hervor, ausser, dass du dich heut angemeldet hast und wozu brauchst du einen Waffenschein/Waffenbesitzkarte ??
  14. @ magnumshooter ab 3. KW dauerts länger , leider . aber ansonsten werden Voreinträge sofort ausgeschrieben .
  15. bloss gut, dat ich een ossi bin aber Niedersachsen würde mir auch gefallen Kaffe trink ich gern
  16. In Antwort auf: auch fuer Wiederlader bei der Verlängerung des Scheins ???
  17. Trotzdem, die dauert doch ca. 10 min - da fernschriftlich
  18. In Antwort auf: eine Tasse Kaffee trinke die mir mein Sachbearbeiter eingeschenkt hat na, dass is ja wohl bisserl übertrieben In Antwort auf: Wir reden ja scheinbar von einem Voreintrag in eine Grüne WBK, oder? genau - und ich hole mir seit 11 Jahren Voreinträge und habe noch nieee länger als 10 min warten müssen. Sogar dann nicht, wenn eine neue WBK ausgeschrieben werden muss. Bei einem Voreintrag wird doch kein BZR-Auszug eingeholt
  19. AWO - so isses ! Ein Voreintrag in eine bereits vorhandene WBK wird beim Vorliegen des dazu erforderlichen Papierkrams ( Antrag auf Erteilung einer Erwerbsberechtigung in eine vorh. WBK - Bedürfnisbescheinigung bzw. Schiessnachweis des Vereins ) sofort vorgenommen. Alles andere ist nicht normal. Nur ab der 3. KW wird beim LV nachgefragt und dann kann das bis zu 4 Wochen durchaus dauern (ich sag das von meiner Warte aus - BdMP). Gruß Klaus
  20. Hi Leute, wo doch die .223 Rem allgemein als die " Killerpatrone" bezeichnet wird. Naja, wie dem auch sei , meine E-Mail Adresse steht im Profil Eine schönen Abend noch Gruß Klaus
  21. Ich hab`s doch schon mal gesagt, aber auf mich hört doch keiner, weil jeder seinen Senf dazugeben muß. Toxigene, geh`zum Frisör
  22. Hi, gibt`s bei euch keinen Admin ?? Solche Leute zu kicken ist seine Aufgabe. Woher weisst Du eigentlich, daß das ein Mann ist ??? Schreiben kann man ja viel einen schönen Sonntag noch KLaus
  23. Sach ich doch Weinberger, also eine Ausdiemausantwort : @ Toxigene : hast du keinen Frisör, ....... Eine schöne, arbeitsreiche Woche an alle KLaus
  24. Jo, da würd`ich doch mal sagen, das SIG PE 90 sieht da ganz gut aus. Halbautomat - Zivilausführung -
  25. klaus

    Was macht der BDS ?

    Hi Kraft, und wo liegt das Problem ??? Bin im BDS, bin im BdMP, bin im FWR . Schönen Abend noch KLaus
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