"Ich wende mich an die sachkundigen Foristen unter euch zur juristischen Seite von wiedergeladener Munition, denn ich suche
RECHTSSICHERE
Antworten auf obige Fragestellung."
Das Problem welches hier wieder mal sehr offenkundig wird, ist erstens die Fragestellung an sich, also das manifestierte absolut mangelhafte "Know-How" des Fragestellers und sein andereseits klar formulierter "Anspruch" an ein Forum, und zweitens die überwiegende Mehrzahl der bisher geposteten "Antworten", die in der Mehrzahl die Fachkenntnis, vor allem aber die geforderte "Rechtssicherheit", vermissen lassen.
99% der Antworten die bisher kamen, schön der Reihe nach, sind vor allem von "Ich will zwar auch was dazu sagen, weiß aber nix" geprägt, von "hören sagen", alten Unterlagen und deren Verstehen durch die Foristen, usw. usw. usw., aber durch eines ganz gewiss nicht, kann gar nicht, nämlich durch RECHTSSICHERHEIT.
Diese (geforderte) Rechssicherheit gibt es gar nicht, denn alle Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen und Verordnungen, sind eben auch Auslegungssache, selbst von SB- und Ämterseite, und auch vor Gericht. Wäre dem nicht so, so würde der Bürger (oder der Waffenbesitzer) nicht ab und an vor dem Verwaltungsgericht stehen, und es gäbe auch keine differenten Entscheidungen auf diversen Gerichtsebenen in diversen Bundesländern.
Somit ist schon die Fragestellung völlig falsch, und der Fragesteller sollte sich gefälligst selbst ERNSTHAFT kundig machen, anstatt zu versuchen seine intellektuellen Defizite durch eine Umfrage in einer "Hausfrauen-Seite für Waffenbesitzer" zu kompensieren.
Die "Rechtssicherheit" der Foristen bzw. die Diversität von deren absolut sicherem Rechtsverständnis zeigt sich gerade hier in in DIESER simplen "Anfrage" und den veröffentlichten Anworten sehr schön und schulbuchmässig, RECHTSSICHER ist davon nichts, gar nichts.
WER von den Foristen, vor allem von den "Machern" dieser Seite, würde mit den hier gelesenen Ansichten (Argumente sind es NICHT) denn SELBST vor ein Verwaltungsgericht ziehen um SEINE EIGENEN waffenrechtlichen (und geschäftlichen) Belange erfolgreich verteidigen zu wollen? Ernsthaft?
Aber nun aber schön der Reihe nach (die aktuelle Seite!):
Soweit ich das noch vom Lehrgang weiß, darf ....
.. bin zwar auch kein Profi, aber bei uns hieß es man ....
"X und Y" sind da wohl die Schlüsselwörter ...
was gegen den Besitz sprechen soll wenn der jenige berechtigt ist weiß ich nicht ...
Das hat scheinbar schon Gerichte beschäftigt. Google mal unter Wiederladeerlaubnis, da findet man ein Urteil des VG des Saarlandes. Da wird die Sache recht breit abgehandelt.
Sinngemäß steht da, dass du ....
Aus meinem Widerladerkurs: ....
Ich persönlich würde nur .....
Die Lebenserfahrung sagt: ....
..... Wo kein Kläger, da kein Richter.
Bei der letzten Verlängerung habe ich den Passus mit ....
Also scheint die Lage doch erstmal klar. ..... ?
Man muss da unterscheiden, es geht ja nicht nur um dürfen. Bei einem Ladefehler kann es auch um Haftung gehen.
Da gehst du hin, zeigst Bilder vom Schrott und lässt diesen dann aus der WBK austragen. Dem (SB) ist das völlig egal. .....
Bei Personenschaden kann man vermutlich nicht nur die Waffe austragen, sondern auch gleich die WBK mitgeben. ................
Vermutlich... ist das halt eine Aussage ohne jeden Wissenshintergrund.
Da liegt "erstezw", nicht nur vermutlich, sondern absolut sicher, absolut richtig.
Bis auf ein paar wenige Zuschriften, sehr wenige, ist das alles nur Müll, Stammtischniveau, aber eines ganz gewiss nicht, eine zuverlässige Quelle für RECHTSSICHERE Auskünfte zum Thema WAFFENRECHT mit denen man vor Gericht bestehen könnte.
Stimmt nicht? Ich stänkere nur? Wo, bitte nur ein einziges postives Beispiel, nur EIN EINZIGES !, ist denn da irgendwo eine wirklich belastbare und RECHTSSICHERE Auskunft für den Fragesteller?
Wo, nur ein einziges Beispiel bitte!
Und das jetzt mal ganz unabhängig davon daß ich mir wünsche, ja eigentlich fordere, daß Waffenbesitzer all das notwendige "Know-How" selbst haben sollten, oder zumindest intellektuell in der Lage sein sollten sich die Thematik, um z.B. vor einem Verwaltungsgericht "überleben" zu können, selbst zu erarbeiten - anstatt in "Waffen-BILD" nach nach Argumenten bzw. den Wunsch-Fantasien angeblich "Rechtskundiger" zu fischen.
Nein, ich werde den Teufel tun und hier dem Fragesteller selbst etwas raten, mir anzumaßen ihm eine "rechtssichere" Auskunft geben zu können, denn obwohl ich natürlich sehr wohl glaube mit meiner Meinung zur Thematik "recht" zu haben, würde ich mit meiner Meinung, meiner Rechtsauslegung, nur mich selbst verteidigen wollen, nur für mich selbst die Verantwortung übernehmen wollen.
Die Mehrheit der Foristen und gar der Betreiber der Seite ist da aber wohl zu ganz anderen persönlichen Zugeständnissen oder gar persönlichen Verantwortungen bereit, ist ja auch jeweils "RECHTSSICHER", oder etwa nicht?
MfG
Ferryman