Zum Inhalt springen

Zerberus

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    697
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Zerberus

  1. vor 18 Minuten schrieb karlyman:

    Vermutung: Rausgehen mit einer eingetragenen Waffe, der zugehörigen WBK und gültigem JJS, ins Revier...

    Was auch immer. Ob dabei Diskussionspotential theoretisch oder auch praktisch gegeben ist, weiss ich nicht. Aus diesem Grund kann ich auch nur meine persönliche Ansicht zu dem Thema widergeben; ich könnte mit der oben genannten Behördenauffassung "leben". Jeder andere mag das für sich selbst unterschiedlich entscheiden und "machen" und dann falls die Diskussion doch losgetreten wird, für "sein gutes Recht" streiten. 

  2. vor 52 Minuten schrieb Homi:

    Immer lieber "Ärger vermeiden", immer buckeln, nie aufmucken oder gar demonstrieren.

    Ich geh mal davon aus, dass sich das auf meinen post beziehst.

    Was wäre denn Deine Lösung? Mülltonne anstecken und streiken? Unterstellt, dass die Behörde eine (warum auch immer) gefestigte Hausmeinung vertritt, wie willst Du die ohne Gericht (d.h. Kosten und viel Zeit!) davon überzeugen, dass sie falsch liegt? Und einfach mal machen .... Wenn Du so mutig bzgl Deiner Zuverlässigkeit bist, kannst Du ja mal den Selbstversuch machen und uns dann berichten. 

  3. vor 1 Stunde schrieb sundance:

    Für die Verwendung ist es völlig egal, unter welcher Bedürfnisgrundlage die Waffen erworben wurden - die Jagdwaffen dürfen nach §13 WaffG für die Jagd nicht verboten sein (natürlich gelten auch die sachlichen Verbote des BJagdG bzw. der LJagdG).

    Also - warum eine Waffe, die auf der gelben Sportschützen-Waffenbesitzkarte eingetragen ist, nicht jagdlich nutzen ? (der in dem Zusammenhang oft erwähnte Leihschein entbehrt hier jeder rechtlichen Grundlage).

    Grundsätzliche Zustimmung zur Analyse; das wäre pragmatisch. Wir sind aber in DE.  Was machst Du denn wenn Deine (eine) Behörde das anders sieht als Du und durch ein "lustiges" Verwaltungsverfahren Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit anzweifelt? Und wenn ich die posts weiter oben richtig deute, wird die Auffassung, dass eine strikte Trennung der Verwendung anhand des ursprünglichen Erwerbsbedürfnisses zu erfolgen hat, wohl auch von einigen Behörden offensiv vertreten. Wie sieht dann ein sinnvolles Verhalten aus? Trotzdem ins Risiko gehen oder lieber Ärger vermeiden?  

  4. vor 16 Minuten schrieb Tatonka:

    Kann bitte jemand noch einmal die Stellen in den entsprechenden VO oder Gesetzestexte verlinken bzw einstellen, die explizit das Verwenden eines geeigneten Sportgewehrs (Bedürfsnis SPORT) bei der Jagd untersagen bzw einen Jäger  sein laut Sportordnung passendes Jagdgewehr zu verwenden. 

    Denke mal, wenn das geklärt wäre bräuchten wir hier keine Diskussion. Scheint in der Praxis bei den zuständigen Ämtern wohl beide Auffassungen vertreten zu werden. Frage ist halt wie jeder damit für sich selbst mit dieser "Unsicherheit" umgeht

  5. vor 10 Minuten schrieb J4S:

    Und meine erste Frage hinsichtlich der 10mm Auto ergab sich darum, dass ich sie erstmal eintragen lassen wollte, und über die Brücke der bedürfnisfremden Verwendung später gehen wollte bzw. diese klären wollte.

    Wäre es nicht sinnvoller, eine der beiden JS-KW (falls sportlich nutzbar) nach Vorlage eines sportl Bedürfnisses als Sportwaffe "umtragen" zu lassen und dann das neu freiwerdende Bedürfnis Jagd für die Glock zu nutzen? Kostet wahrscheinlich aber dann zusätzliche Gebühren

  6. vor 4 Minuten schrieb J4S:

    Genau - wenn sich aber der bereits mit 2 jagdlichen Kurzwaffen ausgestattete die 10mm Auto von einem Sportschützen (andere Person) leiht, ist alles in Ordnung, oder?

    Nur von sich selbst darf er sich die nicht leihen - das wäre böse verboten.

    Scheint wohl eine weit verbreitete und auch nachvollziehbare Meinung dazu zu sein.

     

    Ist das logisch / praktikabel? .......

     

    So lange es dazu keine Klarstellung gibt muss halt jeder davon Betroffene für sich entscheiden wie weit er ins Risiko geht

  7. vor 22 Stunden schrieb J4S:

    Das wäre dann ein Backup für die Drück/Maisjagd auf Schwarzwild - sozusagen die Maßnahme des letzten Augenblicks.

    Bin mir nicht sicher ob ich alles richtig verstanden habe.

    2 KW auf JS vorhanden

    eine weitere als SpoSch soll kommen; auch für die Anwendung oben --> Behörde sagt, dass das nicht geht

     

    falls zutreffend bzw keine Diskussion gewünscht: wie soll Dir dann mit der 2. KW als SpoSch geholfen werden?

  8. vor einer Stunde schrieb Janzfan:

    Eher so ein Beispiel wie 2 x BDS (GK !) Freie Klasse, was es nicht gibt.

    Wäre dann nur für die Vitrine.

    Selbst wenn es das nicht beim BDS gäbe, könnte man ja immer noch einem anderen Verband beitreten. Drops gelutscht.

    • Gefällt mir 1
  9. Schön wäre es gewesen, wenn man dem Antragsteller die Passage im genannten Kommentar auf die Bezug genommen wurde auch zur Verfügung gestellt hätte. Es soll ja schon mal vorgekommen sein, dass Zitate, die eine für den Zitierenden gewünschte Schlussfolgerung bringen, sich auf einen ganz anderen und nicht vergleichbaren Sachverhalt bezogen haben.

     

    Insoweit würde es mich - unabhängig vom konkreten und erledigten Vorgang - interessieren was an der genannten Stelle tatsächlich geschlussfolgert wurde. Hat zufällig jemand Zugriff auf den Kommentar und kann weiterhelfen? Passt der dort behandelte Sachverhalt zu der Situation des Antragstellers? Oder wurden ggfs vom Sachbearbeiter z.B. Begrifflichkeiten vermengt und daraus eine Fehleinschätzung getroffen?

    • Wichtig 1
  10. Wenn die Argumentation zutreffend wäre, dass das Training für jede neu zu beantragende Waffe mit einer Waffe in dem neuen Kaliber vorab erfolgen muss, brauchen wir uns über Sportschiessen keine Gedanken mehr zu machen. Welcher Verein hat denn in allen durch die Sportordnung abgedeckten Kalibern Vereinswaffen? Insoweit gehe ich entweder  von einem Missverständnis des Sachbearbeiters bzw. der übergeordneten Stelle aus bzw. einer Vermischung der Voraussetzungen zum Erwerb mit der unschönen Diskussion um die sportliche Aktivität bei  "Überkontingentwaffen".

    • Wichtig 1
  11. vor 17 Minuten schrieb Janzfan:

    Diese 3 Disziplinen haben (bzgl. Rev.) identische Konfigurationen; es ist also wie in der 1011 die gleiche Waffe einsetzbar.

     

    Genau darüber würde ich mal mit dem LV sprechen. Eventuell ergeben sich ja aus den vom Ablauf unterschiedlichen Disziplinen Besonderheiten (einhändig Schießen, Zeitdruck, ...), die eine weitere auf diese Disziplin zugeschnittene Waffe (in der gleichen Wettkampfklasse) begründen können.

     

    Bei Gewicht >2kg könnte die Lauflänge (zzgl fest inststallierter Schulterstütze) eventuell schon für Langwaffe qualifizieren? 

  12. vor einer Stunde schrieb AWO425:

    Man kann sich Scheibenladungen baun, die wie ne 45-70 gehen.

    Jagdlich super skalierbar.

    Meine macht mir 4kJ Ladungen Kleeblätter auf 100m.

     

    Würdest Du die Ladungen teilen wollen? Bin auf der Suche nach einer bewährten Ladung am liebsten mit 400gr Geschoss (Speer/Remington) und der Energie einer 9,3x62 (alternativ auch mit 300gr Geschossen)

  13. vor 8 Minuten schrieb Seifert:

    5 oder 10 Meter, 5 Schuss. Magazin leer, Verschluss offen, Mündung nach unten, laufen auf 10 oder 15 Meter. Gleiches Spiel bis man fertig und bei 25m angekommen ist.

    Wenn die Waffe leer ist, besteht kein Risiko. Ist dann halt ein Stück Plastik oder Metall.

     

    Dass die Waffe beim Positionswechsel leer ist hast Du (falls Du selbst Aufsicht bist und allein auf dem Stand bist) oder die dich begleitende Schiessaufsicht sicherzustellen (Sicherheitsüberprüfung).

  14. vor 2 Minuten schrieb ASE:

    Nein. Wir reden über konkrete Maßnahmen, welche den menschlichen Fehler bei nur-Sichtkontrolle eliminieren. Alles andere soll man dennoch beachten.

    Dass nennt man einen logische Zirkelschluss.. Komisch das es überhaupt noch Schießunfälle gibt, wo doch jede Sicherheitsüberprüfung korrekt stattgefunden hat🙄 Mysteriös.. Mit dem Gedanken, das eine Sicherheitsfahne ein Werkzeug der Sicherheitsüberprüfung ist, welche sicherstellt das das Patronenlager, auch schwer einsehbare, wirklich leer ist und nebenbei noch gratis dazu die Lauffreiheit überprüft, hast du dich einfach noch nicht angefreundet.

     

    Und ich bleibe bei meiner Nachfrage: Nenne mir einen Fall, bei der  sich aus einer Waffe mit durchgehender Sicherheitsfahne ein Schuss gelöst hat. 

    Für solche bei denen "sicherheitsüberprüfte"  plötzlich geschossen haben, finden sich haufenweise Beispiele.

    Sage: wo landet die Waffe dann und in welche Richtung zeigt sie dann, so auf dem Weg vom Schießstand, vom Gelände, im Auto? Oder zeigt sie nirgenwo hin, weil sie im Koffer ist und sie niemand mehr sieht?

    Das sind antrainierte Reflexe die nur dann auslösen, wenn du die Waffe siehst. Das sie im Koffer günstigenfalls auf deine Beine und Familienplanung zeigt, scheint dir nicht bewusst zu sein.

     

    Du bist anstrengend. Alle Beispiele die Du bringst würden belegen, dass gerade keine (ordnungsgemäße/vollständige) Sicherheitsüberprüfung stattgefunden haben kann.

     

    Unabhängig davon denke ich nicht, dass wir so unterschiedliche Auffassungen haben.

    • Gefällt mir 1
  15. vor 4 Minuten schrieb ASE:

    Und spar dir das DSB gebashe, das ist a) kein Argument, b) schon garnicht gegenüber einem Mehrfach mitglied und c) da

     

    Beim heiligen Wenn! Was du hier vorlegst: Nur eine andere Formulierung von "Aber die war doch ungeladen."

     

     

    Sage mir, wie ist die prozentuale Verteilung wen warm entladen wurde?

     

    a) In wie vielen Fällen war zuvor gaaanz sicher eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden, bezeugt vom heiligen St. BDS-Officer,

    b) In wie vielen Fällen steckte eine in Patronenlager und Mündung sichtbare durchgehnde Sicherheitsfahne?

     

    Du versuchst mir gerade weiszumachen,  eine physikalische Sicherheitseinrichtung die es de facto verunmöglicht, das die Waffe geladen ist, sei eine Krücke, während etwas das durch menschlichen Irrtum immer wieder zu Unfällen führt das non-plus-Ultra sei.

     

    Standaufsicht einen fertiggeladenen Selbstlader aus dem Vereinswaffnschrank gezogen hat. Seit her sind die Fahnen drin..... 

     

    Wir reden hier doch über Ideologie. Alles was hilft Unfälle zu vermeiden ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Ich denke, dass das niemand in Zweifel zieht. Erlaubt muss aber die Frage bleiben, ob durch eine Detailregelung auf Grundlagenfertigkeiten (wohin kann die Mündung zeigen; "Finger gerade", ...) verzichtet werden kann.

     

    Falls eine Sicherheitsüberprüfung stattgefunden hat kann sich kein Schuss "lösen", da keine Patrone im Patronenlager mehr sein kann. Sollte dennoch ein Unfall passieren, hat keine Sicherheitsüberprüfung stattgefunden. Selbst dann sollte ein Unfall aber höchstens ein Klingeln in den Ohren (schlimm genug) mit sich bringen, da jeder der eine Waffe in eine nicht sichere Richtung hält und daran manipuliert, Grundlegendes nicht verstanden hat.

     

    Eventuell gibt es Missverständnisse darüber was bei einer Sicherheitisüberprüfung zu tun ist; dann liegt ein Ausbildungs- und/oder Verständnismangel vor. Dieser gehört durch Ansprache des Mangels durch die Aufsicht und Schulung der Schützen abgestellt.

     

    Um es zusammenzufassen: Ich persönlich würde beim Grad des persönlichen Unwohlbefindes keinen Unterschied verspüren falls mir jemand eine Waffe mit oder ohne Sicherheitsfahne auf den Körper halten würde.

    • Gefällt mir 1
  16. vor 19 Minuten schrieb JägermitHut:

    Wie viele Menschen werden pro Jahr auf Schießständen verletzt? Gibt es dazu Zahlen?

    Ich verstehe den Sinn der Frage nicht. Jeder Verletzte ist/wäre einer zu viel.

     

    Aus diesem Grund gibt sich jjeder Verband entsprechende Sicherheitsregeln vor. Ob das dann in "German overengineering" ausartet oder ob man den Schützen nach entsprechender Ausbildung und Sensibilisierung zutraut durch Gebrauch der finalen "Sicherung" (zwischen den Ohren) Unfälle zu vermeiden, darüber lässt sich bestimmt trefflich streiten. Am Ende gilt: "Jeder Schütze ist für den abgegebenen Schuss selbst verantwortlich"

  17. Hallo,

     

    wollte mich beim W+H-Forum registrieren. Die fragen dann nach ner Abo-Nr. Ist das Forum nur noch für Abonennten offen? Aus meiner Sicht seltsam, falls zutreffend.

     

    Gibt es aktuell noch andere "offene" deutschsprachige Jagdforen die auch eine gewisse "Frequenz" haben?

     

    Schon mal vielen Dank für Rückmeldungen

  18. Wie ist denn aktuell die Situation? Haben bei euch die meisten Ständen wieder geöffnet? Welche "neuen" Abläufe musstet Ihr umsetzen? Von einigen Ständen wo ich ab und an als Gast bin habe ich z.B. noch nichts gehört. Andere haben den Betrieb wieder aufgenommen (reduziert; Abstand, Warten im Freien, kein Vereinsheim,. ...). Ist das generell so abhängig vom Willen / von den Möglichkeiten des Vorstandes?

  19. vor 15 Minuten schrieb lastunas:

    Darf man fragen warum die Stände bei Euch geschlossen wurden, nur aus Interesse.

    So aus dem Gedächtnis der letzten 25 Jahre:

    Gewässer- und Lärmschutzmaßnahmen für die Vereine nicht zu stemmen und wohl kein wirkliches Interesse beim Verband diese teuren Anlagen für die "Randdisziplinen" zu übernehmen. Wozu auch wenn man auch im Ausland schiessen kann ...

    • Gefällt mir 1
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.