Zum Inhalt springen

verbrenner1953

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    630
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von verbrenner1953

  1. Hallo!

    Feine Sache, deine benchrestschiessen.de.

    Gruss

    Heinz

  2. YES! Du bist der geborene 1000 Yards-Spotter!
  3. ..... und sofort rechts halten, schmalen Weg folgen. Ende des Monats finden dort die BDS Landesmeisterschaft Langwaffe 50m + 100m / NRW statt.
  4. Darf ein Sportschütze (nicht Jäger) eine XR15 mit einem Lauf unter 42 cm erwerben? Nein! Somit sollte, auch wenn grundsätzlich Wechselläufe erworben werden dürfen, hier keine waffenrechtl. Erlaubnis vorliegen, diesen kurzen Lauf erwerben und verbauen zu dürfen. Die wafenrechtl. Basis für den Erwerb eines Wechsellaufes ist schliesslich die Waffe selbst, eine XR15 / AR 15.
  5. Ich verstehe diese Auktion nicht. Am 24. Januar schreibt der Anbieter, das die Waffe verkauft sei und niemand mehr darauf bieten soll. Was ist aber nun mit den gültigen Bietern die am 26. und 27. Dezember ihr Gebot abgegeben haben?? Kann ein Anbieter da überhaupt noch sein Angebot zurückziehen? Meines Wissens nicht.
  6. Im www. ist alles denkbar. Allerdings SB die nie Arbeiten, dafür um so mehr bei WO rumklicken? Icke weis nicht.
  7. @Gromit: (WaffG § 34) (2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 eine Schusswaffe überlässt, ...... § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt. Wer eine Waffe auf Grund einer Erlaubnis nach Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.