Mal zurück zur eigentlichen Ausgangsfrage. ... Bei mir war es vor ca. 2 Monaten, als ich auf Montage war, notwendig (wegen Wasserrohrbruch) eine Notöffnung meiner Wohnung (Havariefall/Schadensabwehr/-minderung) vorzunehmen. Meine Wohnungsverwaltung telefonierte mich an und bat um Zustimmung bzw. fragte ob jemand einen Wohnungsschlüssel hätte, da ihnen bekannt ist daß ich als LWB hinsichtlich Schlüssel bzw. betreten meiner Wohnung in Abwesenheit (neuerdings gibt es ständig irgendwelche Legionellenkontrollen u.ä. diverse "Zutrittswünsche") sehr eigen bzw. "unwillig" bin. Nun waren, typischerweise nach Mc Murphys Gesetz der größten Gemeinheit, weder Schwiegersohn, noch Ziehsohn, welche über einen Wohnungsschlüssel verfügen, erreichbar und man öffnete meine Wohnung mittels Schlüsseldienst. Mit dabei, weil ich dies wegen meiner Waffen (incl. diverser Deko-Stücke und "Antiquitäten", "Wandschmuck", Militaria usw.) ausdrücklich gefordert habe, als "Aufsichtsperson" eine MA der Wohnungsverwaltung. ... Nun ja, da ich mehr oder weniger überraschend für 10 Tage (erst hieß es lediglich 3 Tage ... aber "schnelle jähe Lageänderungen ...") mitten in der Nacht los bin ... standen sämtliche Zimmertüren offen. ... lange Rede kurzer Unsinn, angesichts diversen Wandschmucks in Form von Deko-Waffen, Säbeln usw. ... fiel der Blick der MA wahrscheinlich als erstes auf meine Deko-AK an der Wand meines Arbeitszimmers und die Dame war wohl etwas von den Socken (mein Ziehsohn, welcher später vor Ort auftauchte hat sie wohl vorsorglich ersteinmal beruhigt), da sie Waffen nur mit medienwirksam erzeugten Zerrbildern von "pöhsen Waffen", "Nazis" und "Amokläufern" assoziert. Folge dieser Wohnungsöffnung war daß meine Wohnungsverwaltung mich bei Polizei und Ordnungsamt anzeigen wollte, da Waffen an den Wänden hängen. ... Habe ich ersteinmal den Chef der WV angerufen und ihn gefragt ob seine MA im Bereich Waffen "Fach- und Sachkundig" sind, ob sie Dekostücke denn von scharfen Waffen unterscheiden könnten ... und wenn sie schon in Zimmern in welchen sie nichts zu suchen haben "rumschnüffeln" den schönen großen verschlossenen Panzerschrank, in welchem meine schußfähigen Waffen ordnungsgemäß verwahrt sind, nicht gesehen hätten ? ... Nach kurzer Diskussion über "Denunziantentum", "vorbeugendem Gehorsam" usw. habe ich ihn darüber informiert daß ich, zwecks Kontrolle, das O-Amt selbst informiere. ... Die zuständigen Sachbearbeiter des O-Amtes Leipzig machten mir daraufhin einen Kontrolltermin und kamen dann zur "Nachschau". Ordentlich, freundlich und gemäß Vorschrift wurde die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen/Munition, Übereinstimmung meiner Waffen mit den Eintragungen in den WBKs kontrolliert, sowie lächelnd meine Wanddekoration zur Kenntnis genommen. Die Kontrolle dauerte 10-15 Minuten, alles i.O.. keine Beanstandungen ... und "Fall erledigt". Was diese "Kurzgeschichte" allerdings auch zeigt ... ein Teil der Bürger unserer heutigen "Zivilgesellschaft" reagiert auf "Waffen" völlig hysterisch und ist in Versuchung, selbst wenn man informiert ist daß der Bürger LWB ist (die MA der WV sollte ja beaufsichtigen daß keiner der Handwerker unbeaufsichtigt durch meine Wohnung kraucht und evtl. Wertgegenstände entwendet ... womit nicht nur "Waffen" gemeint sind !), am liebsten irgendwelche "Sondereinsätze" diverser "Behörden" auszulösen. Kurzer "Nachbrenner" ... im ländlichen Raum (bzw. in Gebieten mit "jagdlicher oder militärischer Tradition") werden Waffen wesentlich eher toleriert bzw. als "Alltags-/Gebrauchsgegenstand" betrachtet als in Großstädten. ... Da wird man selbst mit einem Taschenmesser fast unter "potentieller Meuchelmörder" einklassifiziert.
Meine Nachbarn wissen daß ich Sportschütze und Sammler bin, da gibt es weder Probleme noch "Vorurteile". ... Wär ich selbst, Schwieger- oder Ziehsohn bei der Wohnungsöffnung dabei gewesen hätte es gar kein "Problem" gegeben.