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IGNORED

Lagerung von Waffen bei Dritten (im Schrank)?


Hökerkram

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hab google gequält und im Forum gesucht- nix gefunden.

Also:

Ich (Jäger mit 3 Langwaffen) bin bei Eltern (nix mit Waffen am Hut) ausgezogen (700 km weit weg), hab mich natürlich beim neuen zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet. Waffenschrank und Gedöns blieben vorerst bei den Eltern. Dann kam Post vom neuer Jagdbehörde zwecks Einsicht der WBK und Lagerort der Waffen. Alles wahrheitsgemäß beantwortet; sprich: alle Waffen im Schrank bei Eltern.

Jetzt kommt Post von alter Jagdbehörde:

„Mir ist leider nicht bekannt, wie Sie Ihre Waffen verwahren.“

Habe Waffengesetz §36 und AWaffV §13 und §14 gelesen, dort wird beschrieben:

… Waffen und Mun getrennt... Hab ich!

… Sicherheitsstufe xyz... Hab ich auch!

… dauerhaft bewohntes Haus... Jawohl, Eltern sind ja noch da.

… kein Zugang für Dritte... Passt.

Nun zur Frage:

Müssen die Waffen nun auch in einem Schrank stehen, der in der beim Meldeamt gemeldeten Wohnung steht?

Oder ist es rechtlich ok, wenn der weiter bei meinen Eltern (kein Zugang zu den Waffen) bleibt?

Über Standort läßt sich weder das Waffengesetz noch die AWaffV aus.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Jan

Geschrieben

Der Standort ist egal, so lange es sich um ein dauerhaft bewohntes Gebäude handelt. Nur bei unbewohnten Gebäuden gelten andere Anforderungen hinsichtlich des Schrankes.

Die Waffen können problemlos im Schrank bei deinen Eltern stehen, so lange der Schrank eben die passende Sicherheitsstufe hat und du alleine nen Schlüssel hast. Und da du das alles hast, ist alles i.O..

Geschrieben

Würde mal sagen, die Konstellation wird einer Waffenbehörde ein wenig Kopfzerbrechen bereiten.

Aber gebüsch hat schon recht.

Es steht nirgendwo geschrieben, daß derjenige, der einen Waffentresor im Haus stehen hat,

auch eine Berechtigung haben muß.

Vorausgesetzt natürlich, er kommt selber nicht dran, d.h. er hat keinen Schlüssel.

Wäre vielleicht eine Lösung für den Frager hier: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=358510

Geschrieben

Vielen Dank erstmal für die Tipps, konnte daher etwas selbstsicherer mit der guten Frau vom (alten) Amt telefonieren.

1.

Das wichtigste für die ist die Selbstauskunft, sprich Hauptsache es kommt ein Zettel mit Unterschrift, mit der ich die ordnungsgemäße Lagerung bestätige, bei ihr an.

2.

Wo der Schrank steht ist ihr egal sofern da jemand im Haus wohnt und nicht an die Waffen rankommt.

3.

In meinem "alten" Landkreis, so hat sie mir verraten, werden ALLE WBKInhaber mit der Bitte zu einer Selbstauskunft angeschrieben. Find ich persönlich krass- denn der Zettel ist ja nur 'n Stück Papier. Und da kann ne Menge drauf stehn...

Horrido

Jan

Geschrieben
In meinem "alten" Landkreis, so hat sie mir verraten, werden ALLE WBKInhaber mit der Bitte zu einer Selbstauskunft angeschrieben. Find ich persönlich krass- denn der Zettel ist ja nur 'n Stück Papier. Und da kann ne Menge drauf stehn...

Ja Jan,

ist nur ´n Stück Papier.

Aber wenn da die falschen Antworten drauf stehen...............................

Das Stück Papier wird bei der Behörde bis zur übernächsten Steinzeit aufbewahrt.

Und wenn sie Dir in der nächsten Steinzeit draufkommen, daß Du da gelogen hast,

machen se Dir aus dem Stück Papier nen Strick.

Geschrieben

Abschließend:

- Alles was auf diesem, meinem Papier steht stimmt, davon kann jeder ausgehen- ich "schieß" mir mit Sicherheit nicht selbst ins Knie.

- Ich wollt Euch ja auch nur noch mitteilen, dass ich meine Frage, die ich im Forum stellte, selbst beantworten kann mit:

Lagerung bei Dritten ist aus Sicht der Dame vom "alten" Amt zulässig/unproblematisch.

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