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Kein Waffenschmuggel von KFOR-Soldaten, weil ....


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Süddeutsche Zeitung, 20.02.2003:

Drei Bewährungsstrafen aufgehoben

BGH stellt sich vor KFOR-Soldaten

"Einfuhr von Munition aus dem Kosovo nach Deutschland war kein Waffenschmuggel"

(Von Helmut Kerscher)

Karlsruhe- Bundeswehrsoldaten sind bei unerlaubter Einfuhr von Kriegswaffen auch dann nicht automatisch wie Privatpersonen zu bestrafen, wenn sie durch eigenmächtiges Handeln gegen Dienstvorschriften und Befehle verstoßen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Verurteilung von drei KFOR-Soldaten auf und verwies den Fall an das Landgericht Darmstadt zurück. Ob sie erneut verurteilt werden, ist nach den Worten von BGH-Richterin Ruth Rissing-von-Saan noch offen. Jedenfalls droht ihnen eine Disziplinarstrafe.

Ein Kompaniechef, ein Zug- und ein Truppführer hatten in Jahr 1999 in Kosovo als Angehörige einer Kampfmittel-Räumeinheit scharfe Munition, Handgranatenzünder und anderes explosives Material befehlswidrig und ohne Genehmigung weder vernichtet noch abgeliefert. Die zwei als Feuerwerker arbeitende Soldaten schickten die Munition in ihre Heimatkaserne, weil es dort nach ihren Feststellungen zu wenig Übungsmaterial gab. Ihr Vorgesetzter hatte den Transport unter Auflagen genehmigt.

Das Landgericht Darmstadt verurteilte die drei Soldaten wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz zu Bewährungsstrafen zwischen neun und elf Monaten. Der BGH stellte nun erstmals klar, dass Bundeswehrangehörige beim Umgang mit Waffen auch dann von entsprechenden Strafvorschriften freigestellt sein können, wenn sie interne Dienstvorschriften verletzen. Nicht jeder Verstoß gegen Vorschriften oder Befehle dürfe als private Handlung mit der Folge einer Strafbarkeit eingestuft werden. (2StR 371/02)

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