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Zeb Carter

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Eine Frage zum Kriegswaffenkontrollgesetz:

V. Rohrwaffen

29. a) Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,

B) Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 1. September 1939 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,

c) vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,

d) halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,

und der Jagd- und Sportgewehre

Der §37 Anscheinswaffe fällt ja mit der Novelle weg, damit sind z.B. die folgenden Waffen zu erwerben, wenn die Vollautomatik blockiert wird gaga.gif:

- wassergekühltes Maxim-MG

- MP 38, Thomson-MP (vor 1939)

- Sturmgewehr 44, Fallschirmjägergewehr (vor 1945)

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