Zum Inhalt springen
IGNORED

Sachkundeprüfung für Munitionssammler Rechtslage?


Gast Kerfent

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

ich schreibe dies als Fortsetzung meines Threads im Bereich Munitionssammeln und wollte mal Eure Meinung dazu einholen.

Ich hatte kürzlich eine inoffizielle Anfrage an mein Amt gestellt wie es denn mit einem Munitionssammelschein aussehen würde. Die Antwort war, dass ich es mangels Erfahrung für die nächsten Jahre vergessen könnte. Daraufhin schaltete sich der GF meines Vereins ein und verschaffte mir beim Amt folgende Möglichkeit: ich könnte eine Sachkundeprüfung für Munitionssammler ablegen.

Da ich mich mit dem Amt nicht unnötig "bekriegen" möchte bin ich derzeit versucht diese Prüfung tatsächlich abzulegen. Vorher möchte ich mich aber auch über die rechtlichen Grundlagen hierfür informieren.

"Lucky Luke" postete folgendes als Zitat aus dem DWJ 12.02:

In Antwort auf:

...Im Rahmen der Rechsprechung ist es endlich gelungen, über das Bundesverwaltungsgericht eine Bestätigung zu erlangen, dass bei Waffensammlern keine gesonderte Sachkundeprüfung verlangt werden kann. Das BVG hat in seinem Urteil vom 9. 10. 2002 in diesem Punkt dem Urteil des OVG Koblenz zugestimmt. Wenn Jäger oder Sportschützen Waffen sammeln wollen, kann ihnen keine gesonderte Sachkundeprüfung abverlangt werden. Da die schrifftlichen Urteilsgründe uns noch nicht vorliegen, wird zu einem späteren Zeitpunkt das Urteil insgesamt in der Rubrik Rechtsprechung dargestellt werden....


Dies dürfte auch für Mun-Sammler gelten. Wer kann mir dazu mehr sagen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wie die sachkundeprüfung in zukunft aussehen wird, weis noch kein mensch; die wird in der verordnung geregelt.

schon darum würde ich den schein noch jetzt beantragen! "weil sich keiner auskennt auf jahre zu vergessen ist aboluter schwachsinn"... ab zum akten sortieren, sachbearbeiter! beim munsammelschein hat sich gar nichts geändert: bedürfnis ist der aufbau einer kulturhistorischen (neu: auch wissenschaftlich-technischen sammlung). im zweifelsfall belegt man das mit gutachten, aber besser und (billiger!) selber mit versierten ausführungen zum sammelthema, zur geschichtlichen bedeutung, etc.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Peter,

das war gut! Mir scheint auch, dass ich über das Limit gekommen bin. Steht das nicht irgendwo im Impressum des WaffG als Kleingedrucktes? crying.gif

@Ulrich: ich wollte den Antrag ja jetzt stellen, und die Prüfung im März wird auch definitiv nach altem Recht sein. Die Frage ist aber: wie ist dieses Recht? MUSS ich eine Prüfung ablegen, kann eine Fallweise verlangt werden oder darf sie gemäss obigem Zitat von mir als Sportschützen nicht mehr verlangt werden?

Über den Bedürfnis-Nachweis mache ich mir eigentlich keine grossen Sorgen, da steht ja in der WaFFV recht deutlich wann eine Sammlung kulturhistorisch bedeutsam ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

da habe ich schlampig gelesen: wenn du schon als sportschützen sachkundig bist, ist keine neue prüfung notwendig (nicht, bis uns die neue verordnung was neues auf's auge drückt).

das von dir erwähnte urteil (2 a 10816/01; ovg koblenz) spricht zwar nur von jägern, aber das ist unproblematisch analogiefähig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.