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IGNORED

Recht-Fundmunition bzw Altmunition


Horrido

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Geschrieben

Hallo! vielleicht kann mir jemand eine fundierte Auskunft geben? Ich hatte einige Schuss 1.Weltkriegsmunition in meinem Besitz.(Bodenfund beim Sondengehen)Sowie einige Schuss Patronenmunition, bei der der legale Erwerb strittig ist.Diese besaß ich aber sicher schon mehr als 5 Jahre...Strafbar? Im Voraus danke für die Antwort!

Horrido!

Geschrieben

Moin,

ohne die Art der Muntion zu kennen und die genauen Rahmenbedingungen kann man dir keine detaillierte Antwort geben, im allgeimen verhält es sich aber folgendermassen:

Nach dem aktuellen Waffenrecht gibt es für Munition nur Erwerbserlaubnis, der Besitz ist frei. Wenn der Erwerb nun verjährt ist, kannst Du deswegen nicht bestraft werden. Man muß sich ja auch nicht bei einer evtl polizeil. Befragung selbst belasten, sollen die doch beweisen, ob du unrechtmäßig an den Besitz gekommen bist. Es gibt genügend legale Wege Munition zu erwerben.

Ab dem 1.4. sieht es aber anders aus. Für Erwerb und/oder Beisitz ist eine Erlaubnis notwendig. Für den sog. Altbesitz gibt es eine Übergangsfrist mit der Möglichkeit der Ameldung. Genaueres findest Du im neuen Waffengesetz. Ein formloser Brief an die entsprechende Behörde reicht aus.

Ich würde mir aber Gedanken machen, wie Du dich in Zukunft verhalten willst? Willst Du vielleicht Munitionssammler werden? Hier im Forum findest Du die eine Menge Informationen.

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