Zum Inhalt springen
IGNORED

Kleinmengenregelung


Dentist

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hab heute Post vom Amt bekommen. In meiner Sprengerlaubnis muß die Beschränkung der Lagermenge explosionsgefährlicher Stoffe nochmal geändert werden. Eingetragen sind 3 kg NC-Pulver im unbewohnten Nebengebäude und 1 kg Schwarzpulver im Hobbyraum.

Wat denn nu ??? Zuviel oder zuwenig?

Hat jemand eventuell auch noch die Gesetzestexte?

Wenn ich schon mal dabei bin : wenn Schwarzpulver in die eh notwendigen Portionsröhrchen gefüllt ist, zählt es dann noch zu der maximalen Lagermenge von 1 kg oder hat es den Status einer Patrone und zählt somit nicht?

Geschrieben

Ich hab was in Erinnerung, daß Lagerung in verschiedenen Räumen eines Anwesens grundsätzlich im Rahmen der Kleinmenge nicht erlaubt ist.

Also wäre in diesem Fall(Lagerung an zwei Stellen) eine extra Genehmigung doch sowieso nötig - oder seh ich das falsch? Bin mir da echt nicht mehr ganz sicher.

Jedenfalls wäre es in dem geschilderten Fall logischer die Lagerung des SP im Nebengebäude zu beantragen, da sind nämlich drei Kilo zulässig und des NC im Hobbyraum da wären es nämlich dann auch drei Kilo.

Mouche

Geschrieben

Na da sag mir mal Bescheid was rausgekommen ist .

ICH hatte deshalb auch schon einenn Thread hier weil ICH die Auflagen von vorneherein drin habe:

1 KG NC im unbewohnten NebenRAUM.

3 KG NC im inbewohnten NebenGEBÄUDE

Betrifft NUR NC!! ___SP hab ich NICHT beantragt und auch gar keine Prüfung.

Geschrieben

So, war heute auf dem Ordnungsamt und bin ein Kilo leichter.

Ich darf jetzt nur 2kg NC im Nebengebäude und 1kg SP im Hobbyraum lagern.

Ich hatte ein längeres Gespräch mit einer sehr netten Sachbearbeiterin. Diese räumte unumwunden ein, das die Situation ziemlich chaotisch ist. Die vorhandenen Gesetze und Durchführungsbestimmungen seien so schwammig und unklar formuliert, das die betreffenden Leute auf dem Ordnungsamt auch nicht unter einen Hut kommen. Man hätte dieses Thema lange diskutiert - jeder hatte eine andere Interpretation -

deshalb wurde die Meinung der Chefin als maßgeblich festgelegt. Und diese Amtsleiterin ist nun mal der Ansicht, daß 3kg die Höchstmenge auf einem Grundstück sind. Denn, wenn jemand mehrere Nebengebäude auf seinem Grundstück hätte, könnte er ja in jedem dieser Nebengebäude 3kg lagern.

Ist für mich zwar nicht logisch, denn dann würde man ja gegen die Kleinmengenregelung verstoßen. Aber was solls, bis jetzt habe ich auf diesem Amt nie Probleme gehabt, und da ich kein Jurist bin - also nicht genug von der Materie weiß - akzeptiere ich das erstmal - schließlich brauch ich die Leute noch.

Geschrieben

Hast Du Dir auch schon mal überlegt, daß Du automatisch gegen diese Auflagen verstößt, sobald Du SP nachkaufen gehst und auch nur noch eine winzige Menge davon im Hause hast - die gängigen SP gibts nämlich nur im Kilopack.

I c h würd mit dieser doch sehr frei ausgelegten Meinung nicht leben wollen - und das Sprengstoffgesetz sagt da anderes aus- wenn d i e es nicht kapieren -deren Problem icon13.gif - wenn Du es akzeptierst -Dein Problem.

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Im übrigen ist es unschädlich einer Behörde als gut informierter Bürger entgegenzutreten, wenn diese die Entscheidung nicht im Sinne des Antragstellers fällt. So habe ich es halt bei unseren Behörden mitbekommen und die meisten Sachbearbeiter folgen auch einer sachlich richtigen Argumentation.


Dem kann ich als Beamter nur zustimmen. Mir als Sachbearbeiter ist es relativ egal ob jemand Widerspruch einlegt oder nicht. Es ist oft so dass man als Beamter gerne anders entscheiden wollte aber entweder das Gesetz wirklich sehr schwammig ist oder der Fall -wie bei dir anscheinend- in der Behörde insgesamt nicht klar ist.

Der Gipfel in so einer Angelegenheit ist dann sogar der Fall wo man vor Gericht gehen MUSS und hofft dass man verliert um vor dem Behördenleiter, Rechnungsprüfer oder sonstwem seine Rechtfertigung hat.

FÜRCHTEN musst du dich also nicht. Dass sich das auf die oben angesprochene "Sachliche" Diskussion bezieht versteht sich von selbst. Etwas sauer und nachtragend wird nur reagiert wenn so Argumente wie "Du wirst von mir bezahlt.." ect. kommen wink.gif

MEIN Bescheid ist diesbezüglich meiner Meinung nach auch rechtswidrig. Allerdings ist es bei mir so, dass ich damit leben kann weil ich nur EIN Kaliber lade und mir ein Kilo deshalb reicht.

Kommt also darauf an, wie du mit der neuen Menge zurecht kommst. Wenn nicht, leg Widerspruch ein.

Wenn das wirklich so ist dass im Sachgebiet unterschiedliche Meinungen bestehen sind die selbst froh, wenn das mal geklärt wird.

Klingt zwar jetzt alles etwas nach nonsens, ist aber so -glaub mir-

Wie hab ich mal geschrieben; als Beamter ERST Hirn ausschalten DANN darfst du erst anfangen zu arbeiten.

Grüsse

Nachtrag falls es dir hilft oder dich interessiert:

Ich habe soeben mit meinem Prüfer gesprochen. Allerdings ist der bei uns in Bayern vom Gewerbeaufsichtsamt. Er hat bestätigt dass sich die Bestimmungen nicht geändert haben und deshalb folgende Regeluingen gelten:

SP: unbewohnter Raum 1 KG, unbewohntes Nebengebäude 3 KG

NC: " " " 3 KG " " 5 KG

Er meinte wenn es im Büchlein anders steht sollte man halt mit den Leuten reden.

@Dentist

Ich habe sowohl Gesetzestext als auch Kommentierung dazu (DEVA-Buch) Wenn du mir als private Nachricht eine Faxnummer zukommen lässt bekommst du´s schriftlich.

Grüsse

Geschrieben

Faxnummer ist unterwegs!

@ Frogger

Mein Computer steht auf der Seite vom Ordnungsamt! Ich kann die Seiten nicht laden.

So, morgen telefoniere ich nochmal mit dem Amt, dann wird des Kriegsbeil ausgegraben!

Geschrieben

QDentist

Damit dürfte sich das Faxen erledigt haben?!?

Die Übersicht ist schöner als wenn ich sie aus dem Buch abscannen soll.

Falls du es trotzdem noch haben willst melde dich nochmal kurz

Edit:

Nachdem ich mir den o.g. Link angesehen hab habe ich dir doch den Text gefaxt. Ich dachte mir das oben ist ein Merkblatt und MEINS ist der Gesetzestext. Gesetz ist Gesetz confused.gif

Vielleicht hält doppelt gemoppelt auch besser.

Grüsse

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

So, weiter gehts!

Ich hatte heute meinen Termin beim Ordnungsamt. Wir haben keine Einigung erzielt.

Das Ordnungsamt geht weiter davon aus, das bei Lagerung von 1kg SP im unbewohnten Nebengebäude nur 2kg NP gelagert werden dürfen.

Diese Auslegung führt das Ordnungsamt auf folgenden Satz in der zweiten Verordnung zurück:

"(4)Explosivstoffe und Stoffe nach Anlage 6 dürfen je Betrieb in einem Aufbewahrungsraum nur in der hierfür in einer Zeile angegebenen Menge aufbewahrt werden. Sind mehrere Aufbewahrungsräume gleicher Art vorhanden, so darf die in Satz 1 genannte Menge nicht überschritten werden."

Also Tabelle oberste Zeile, 1kg SP im Haus und 3kg SP im Nebengeb. Höchstmenge ist somit 3kg die dann nicht überschritten werden dürfte, egal wieviele Räume ich zur Verfügung hab. Und da in dieser Menge ja SP als Lagergruppe 1.1 - also gefährlicher als NP in Lagergruppe 1.3 - mit eingeschlossen ist , gilt die Höchstmenge für den gefährlicheren Stoff - also 3kg im Nebengebäude und nicht 5kg. Es ist also nach Ansicht des Ordnungsamtes eine entweder-oder Regelung. Wenn ich mehrere Räume bzw. Gebäude habe, kann ich das Pulver in verschiedene Räume verteilen, die Höchstmenge ist aber immer so, als ob ich nur einen Raum zur Verfügung hätte.

Aber, so ganz sicher sind sie sich nicht. Die Sektionsleiterin - die diese 2kg festgelegt hat, kommt mehr aus dem Verwaltungsbereich und hat sich mit der Problematik erst durch mich auseinandergesetzt.

Ich bin mir zwar sicher das das so nicht stimmt, da im Text ja ausdrücklich nochmal festgelegt wird, das wenn Stoffe der Lagergruppe 1.1 und 1.3 zusammen in einem Raum gelagert werden, die Gesamtmenge die Höchstmenge des gefährlicheren Stoffes- also Gruppe 1.1- nicht überschreiten darf.

Es herrscht also auch Unklarheit darüber, was denn die Bezugsgröße für die Lagermenge ist - ein Raum, mein Haus, mein Grundstück oder ich als Person?? gaga.gif

Ich muß zugeben, das mich dieser oben zitierte Satz auch etwas durcheinander bringt.

Wir sind jedenfalls so verblieben, das das Ordnungsamt eine Anfrage an das Gewerbeaufsichtsamt stellt, denn dieses ist in Sachsen-Anhalt für Sprengstoff- auch im gewerblichen Bereich- zuständig.

Ich hab dann gleich noch bei der DEVA angerufen. Dort wurde meine Position auch bestätigt, ABER, mir wurde auch gesagt, das das Ordnungsamt durchaus berechtigt ist, Auflagen zu erteilen!

So, was ich nun bräuchte wären Adressen, Telefonnummern, Emailadressen von Leuten oder Institutionen die wirklich Ahnung haben!

Noch bin ich nicht in Konfrontation mit dem Ordnungsamt, es läuft noch nett und freundlich - ich brauch also Fakten, Fakten, Fakten chrisgrinst.gif

Geschrieben

@frogger

Ich hab keine Belehrung erhalten (hätte dann ja auch schriftlich erfolgen müssen?), also Zeit genug.

Es wird auf alle Fälle nochmal eine Gespräch stattfinden, nachdem sich das Gewerbeaufsichtsamt gemeldet hat.

Ansonsten ist Dein Fahrplan nicht schlecht.

Ich lege auf alle Fälle Widerspruch ein, wenn das Ordnungsamt bei den 2kg bleibt.

Rechtschutzversichert bin ich bei der DEURAG - eigendlich gedacht für alles, was mit meiner Praxis zu tun hat. Werd morgen mal anrufen und mich kundig machen, ob die Versicherung auch mein Hobby abdeckt.

Geschrieben

@Dentist

Du wolltest Adressen von Leuten die Ahnung haben und bei euch ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig!!

Na, dann probiers doch mal bei meinem Prüfer der DIR recht gegeben hat.

Gewerbeaufsichtsamt Landshut/Niederbayern, TOI namens Herr Rust.

Die Telefonnummer weiss ich jetzt leider nicht auswendig.

Mal schaun, ob die Kollegen "Länderübergreifend" was von einem anderen Kollegen annehmen.

Viel Erfolg

Naqchtrag: Sie haben eine private Nachricht!!!!

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.