Scattergun Posted January 8, 2003 Share Posted January 8, 2003 Hallo, ..und schon wieder ein Post zum Vorderschaftrepetierflintenmitpistolengriffverbot. Ich fasse mich kurz: Bei den Modellen Remington 870 (Repetierflinte) und Reminton 11-87 (Halbautomat) sind die Schäfte austauschbar. Ein Pistolengriff für die 870, der ja nach neuem Gesetz verboten ist, kann also ganz legal erworben werden, wenn man beabsichtigt ihn an der 11-87 zu montieren. Richtig oder falsch? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted January 8, 2003 Share Posted January 8, 2003 Der Pistolengriff selbst ist legal zu erwerben aber die Montage an eine Vorderschaftrepetierflinte ist nach dem neuen Waffenrecht verboten. Ob man eine Selbstladeflinte damit ausrüsten kann, wird wohl erst dann klar werden, wenn die Rechtsverordnungen zum WaffG verabschiedet werden. Wahrscheinlich werden dann alle Langwaffen mit Pistolengriff an Stelle eines Hinterschafts bzw. mit Klappschäften wegen ihrer Handhabung (leichter verdeckt zu führen) "vom sportlichen Schießen ausgeschlossen". GRUß GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
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