Völker Posted January 8, 2003 Share Posted January 8, 2003 Aus Visier online: In Antwort auf: Altbesitz von nun erlaubsnispflichtiger Munition - bis 31. August 2003 Die Anmeldung kann formlos erfolgen, zumindest im Gesetz sind keine Mengenangaben gefordert (das kann aber noch über die Verordnung geregelt werden. WICHTIG: Diese Anmeldung ist zwingend für Besitzer von Munition, die erfaßt ist in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 (siehe Seite 31 des WaffG. Und das ist vor allem jede Munition für erlaubnispflichtige Schußwaffen. Daher betrifft diese Frist jeden legalen Waffenbesitzer mit legaler Munition! Heißt das, ich muß auch die Munion nochmals anmelden, für die ich nach meinen WBKs schon den Munerwerb habe??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted January 8, 2003 Share Posted January 8, 2003 Kann von der Logik her nur erloschene Munitionserwerbberechtigung betreffen, oder Restmun für die Du jetzt keine Waffe mehr hast. Ansonsten ist durch die Munitionserwerbsberechtigung auf deiner WBK dieser Fall ausgeschlossen. Aber was ist schon normal in D? Selbst Die Behörden blicken nicht durch! Defakto sind aber erst einmal alle betroffen - also auch die Mun die jetzt bei Dir schlummert. In Antwort auf: nachdem mir selbst immer noch keine Kommentierung oder Durchführungsbestimmungen zum neuen Waffengesetz vorliegen, kann ich mich auch nur an den reinen Gesetzestext halten. Vermutlich soll der neue § 58 den Fall regeln, bei dem über einen Munitionserwerbschein (bisher § 29 WaffG) Munition gekauft wurde und dieser inzwischen abgelaufen ist. Sollten doch die "normalen" Sportschützen oder Jäger betroffen sein, so werden wir ggf. auf diese Anmeldefrist nochmals gesondert hinweisen. http://web184.uranus.xtnoc.de/gunboard/viewtopic.php?t=759 Link to comment Share on other sites More sharing options...
bumper Posted January 8, 2003 Share Posted January 8, 2003 hallo Völker, ich habe folgendes Schreiben an die Behörde gesandt: ich zeige hiermit dem Besitz von Munition für die in den auf meinen Namen ausgestellten WbK´s mit den # ... ... ... eingetragenen Waffen an. .. nun harre ich der Dinge die da kommen.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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