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IGNORED

Harpungewehr


Holländer

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Geschrieben

Mir ist ein harpungewehr auf basis von ein Holländisches Ordonnanzgewehr angeboten. Die waffe wurde benutzt um vom schiff aus kleinere wale zu schiessen.

Das gewehr ist voll funktionsfähig, eine harpune ist sogar auch dabei.

Ich weiss leider nicht wie die harpune abgeschossen wird, da ich das gewehr noch nicht in die finger hatte. Es sieht aber so aus als ob eine platzpatrone oder kartusche benutzt wird. Der harpune(ein zgn. Tümmlerpfeil) wird im lauf gesteckt.

Rein rechtlich ist dies doch eine WBK pflichtige waffe oder gibt es hierfür irgendwelche ausnahmen?

Da dies schon eine interessante variation von ein Holländisches ordonnanzgewehr ist, jucken meine finger schon diese waffe zu kaufen.

Aber wie? Auf der Gelbe wbk wird wohl etwas schwierig chrisgrinst.gif, ein jagdschein habe ich nicht und walen gibt`s dazu im Westerwald recht wenig chrisgrinst.gif. Mein sammelwbk für Holl. Ordonnanzwaffen wird diese waffe auch nicht abdecken.

Kurz: wer weiss hierüber mehr? In deko ändern lassen ist mir zu schade, dafür ist die waffe zu selten(und zu teuer).

Bedanke mich schon mal für tips.

Adriaan

Geschrieben

Hallo Mike,

wir haben gottseidank ein sehr fachkundige und flexibele sachbearbeiterin hier bei der Kreisverwaltung, aber das werde ich wohl nicht hinkriegen chrisgrinst.gif

Wäre doch was für dich um auf wildschweine zu jagen? Krieg schon ein lachkrampf wenn ich daran denke: Mike auf sein bäuchlein am seil hinter der angeschossene keiler durch die weise. Au ein baum! Nein! Nicht durchs stacheldraht! Oh Gott ein ameisenhaufen! Filmreif!

Obwohl....das wäre vielleicht mehr etwas für unsere alte seebär Börni. Der gleitet auch viel leichter durch die wiese, ist halt etwas runder wie du chrisgrinst.gif

Ansonsten: was meinst du? Genehmigungspflichtig oder nicht?

Adriaan

Geschrieben

Adriaan,

im Ernst: Genehmigungsplichtig wohl auf jeden Fall.

Geschoss wird durch einen Lauf getrieben und mehr als 7,5 Joule dürften wohl auch zusammen kommen.

Wenn Du aber wirklich eine Rote für Holländische Ordonannzgewehre hast.

Warum sollte das nicht gehen?

Als sehr seltene Variation eines Ordonannzgewehrs eine Bereicherung jeder Sammlung.

Frag doch mal unsere Sammelspezialisten.

Für solche Raritäten haben die sicher etwas übrig und auch den passenden Tipp parat.

Auf Sauen ist das leider in DE auch nicht erlaubt.

Obwohl der Gedanke, das Schaschlik gleich Küchenfertig aus dem Wald zu schleppen schon denkenswert ist. wink.gif

Wenn Du es hast, schick mir ne Mail!

Bei meiner nächtsen WW-Tour komme ich es mir gern mal ansehen.

Ausserdem hast Du mir ein Cupje Koffie versprochen. wink.gif

Geschrieben

Mike,

die rote ist noch in vorbereitung, wird wohl anfang nächstes jahr ausgestellt. Sammelthema wird die Entwicklung Holländische Militairlangwaffen bis 1942.

Aber auch mit viel gute wille kann mann dieses gewehr nicht mehr als ordonnanzwaffe einstufen.

Ich warte mal ab ob noch ein guter tip kommt, wenn nicht frage ich mal direkt bei der kreisverwaltung nach. Einige gute tips wären da aber schon hilfreich um die dame in der gewünschte richtung zu lenken wink.gif

Wenn du meinst, das meine frage besser aufgehoben ist bei die waffensammler, kannst du das thema gerne dahin verschieben.

Mit die sauen wär doch schon lustig, direkt grillfertig, brauchst nur noch würzen... chrisgrinst.gif

Die verlangte Eo wird`s wohl bringen wenn`s für walen gereicht hat chrisgrinst.gif

Adriaan

Geschrieben

Nee... als Ordonannzgewehr nicht, aber als eine Sondervariante.

Da gibt es bei den Sammlern immer Möglichkeiten.

Da ich hier kein Mod bin, kann ich das Thema nicht verschieben.

Mach doch im Sammlerforum einen Link hierher.

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