Edwin Posted November 15, 2002 Share Posted November 15, 2002 Hallo zusammen, ein vereinskollege, der sich jetzt seine erste waffe"BDF"kaufen darf,ist durch die novelierung ein bischen durcheinander gekommen,was für einen schrank er jetzt brauch (a oder B),ich bin mir auch nicht mehr ganz sicher, hab selber "nur" einen a-schrank für meine flinte. kann mir jemand helfen? ist nach dem neuen waffengesetz ein a-schrank für eine langwaffe noch erlaubt, oder brauch er jetzt nen wachmann, der seinen schrank rund um die uhr bewacht? vielen dank schon mal. grüßle edwin Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted November 15, 2002 Share Posted November 15, 2002 Hallo! Ist schon mehrfach besprochen worden: Sollte MR Brennecke nicht noch was anderes durchsetzen, steht im (neuen) WaffG folgendes (§36): Kurzwaffen+Langwaffen+Muni = 0 Kurzwaffen+Langwaffen = B Kurzwaffen alleine = B bis zu 10 Langwaffen ohne Kurzwaffe = A Mehr als 10 Langwaffen = B Anstelle B darfs natürlich auch ein bissl mehr sein... Munition, getrennt in nichtzertifiziertem Stahlbehältnis. Über Schränke mit Innenfach schweigen sich die Spezialisten aus. So, jetzt kannst Du je nach Raumangebot, Geldbeutel und Wunschliste die richtige Bestellung machen. Kleine B-Tresore gibts manchmal günstig im Baumarkt, ebenso kleine unzertifizierte Schränkchen mit Zahlenschloß (hab ich letztens für ca. 40,- EUR gesehen, aber ich z.B. bräuchte davon dann mindestens 2 für mein Muni Also: Noch kaufen, bevors teurer wird! Gut Schuß! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Edwin Posted November 15, 2002 Author Share Posted November 15, 2002 vielen dank grüßle Edwin Link to comment Share on other sites More sharing options...
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