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IGNORED

FWR/ÖRAG als unter 25 Jähriger


bigpete

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Morgen,

ich möchte ins FWR eintreten und am ÖRAG Rechtsschutz teilnehmen. Sicherlich sinnvoll.

Meine Frage: Inwieweit sind durch den Rechtsschutz der ÖRAG Probleme abgedeckt die bei einem jetzigen Eintritt in den ÖRAG im nächsten Jahr durch Veränderungen der Gesetzeslage am 1.4. entstehen können.

Fallen diese etwaigen "Probleme" unter den Artikel "Vorhersehbarkeit" und sind somit nicht abgedeckt.

Zur Erklärung des Begriffs "Problem". Hierunter verstehe ich zum Beispiel den Fall, dass ein von mir "unfreiwillig" beauftragter "Gutachter" eine "Personenbewertung" zu subjektiv durchführt und dem Amt somit einen Anlass gibt eine bisherige Erlaubnis zurückzuziehen. Sind Bewertungen nicht immer subjektiv? Inwieweit tritt in solchen Fällen das FWR und die ÖRAG für das betroffene Mitglied ein?

Vielen Dank schonmal für die Antworten

Peter

Geschrieben

der begriff, den du meinst ist "vorvertraglichkeit" und meint das entstehen des steites vor vertragsschluß; für vorvertraglichkeit besteht kein versicherungsschutz. die tatsache, dass sich konfliktpotential abzeichnet ist dazu nicht ausreichend, sonst könnte man auch keine auto-rechtsschutz abschließen, weils da im autofahrerleben immer ärger geben kann wink.gif

Geschrieben

für mich klingt es so, als wolle bigpete gegen den MPU-zwang für unter 25-jährige klagen. sehe ich das richtig? ich gehe davon aus, weil bispete das alter in der betreffzeile erwähnt.

denn das wäre eine sehr interessante frage. das dürfte eigentlich alle unter 25-jährige interessieren, die noch keine waffen-rechtschutz-versicherung abgeschlossen haben.

denn im endeffekt muss ja das versicherungsunternehmen davon ausgehen, daß der "mandant" mit der behörde speziell wegen diesem thema aufeinander rasseln wird.

Geschrieben

@ eismann + pikinson

Ich will nicht klagen. Es geht nur darum was passiert wenn der Gutachter einen schlechten "Bericht" erstellt und das Amt die WBK einziehen will oder ähnliches. In einem solchen Fall braucht man einen Rechtsanwalt.

Die Beurteilung soll meines Wissenstandes entscheiden, ob man seine Sachen behalten darf oder nicht. Da solch eine Beurteilung auf einem Dialog zwischen zwei Menschen (einem normalen Bürger und einem Psychologen) basiert kann da ja alles mögliche rauskommen. Da hängt das Ergebnis nicht nur davon ab welche Psyche hinter dem Befragten steckt sondern entscheidend ist auch das Verhältnis des Psychologen zum ganzen Thema. Jeder Psychologe wird sagen das er neutral ist, aber geht das überhaupt? Wie war das: Das Glas ist halb leer - Das Glas ist halb voll. Haben Sie als Kind schonmal Nachts das Licht angelassen ;o)

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