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IGNORED

Entwurf der Allg. VO zu WaffGes §16


Georg

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Hallo,

die Vo sagt im $16 Aufbewahrung von Waffen:

In Antwort auf:

(3) Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen

zulassen. Insbesondere kann von Sicherheitsbehältnissen im Sinne des § 36 Abs. 1 und 2

des Gesetzes oder im Sinne des Absatzes 1 sowie von einer Einbruchsalarmanlage nach

Absatz 2 abgesehen werden, wenn die Waffen in einem Raum aufbewahrt werden,

1. dessen Wände, Decke und Boden aus Materialien mit einem Eindringwiderstand

hergestellt sein müssen, der mindestens der Norm... entspricht,

2. dessen Tür oder Türen der Norm... entsprechen und

3. der fensterlos ist.


Ich habe mir einen Raum im Keller mit 16 cm Stahlbeton (normaler Beton für den Keller halt) und einer Wertraumtür CASA 2 von König ( Casa 2 ) abgesichert. Der Raum hat eigentlich keine Fenster nur 2 Durchlässe (quadratisch ca. 25cm Kantenlänge) durch die einige Rohre (Abwasser, Frischwasser) laufen.

Nun meine Fragen:

1) Habe ich eine Chance, daß der Raum dem Gesetz genügt?

2) muss ich die Durchlässe zubetonieren?

3) Gibt es dann jemand, der soche Räume in Augenschein nimmt und "zertifiziert"?

Fragen über Fragen..

confused.gif

PS: Wenn jemand an die Waffen will und genügend kriminelle Energie mitbringt, wird er sie auch bekommen (oder würded Ihr das Leben Eurer Lieben auf Spiel setzten nur um Eure Lieblingsspielzeuge zu behalten) und Kleinkriminelle werden schon an eine A-Schrank scheitern......

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