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Kleine Bemerkung am Rande: § 5 Absatz 1 des Gesetzes über das Urhberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhRG) lautet:

"Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verrfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urhberrechtlichen Schutz."

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