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neue verordnungen zum neuen waffengesetz


ulrich falk

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da das kommende waffg an - wenn ich mich nicht verzählt habe - an 19 (!) stellen ermächtigungen zur regelung per rechtsverordnung enthält (das nennt sich dann "übersichtlich und leicht lesbar") ist die frage berechtigt, ob es diese verordnungen bereits gibt.

es gibt sie noch nicht fertig, aber sicher als entwürfe über die bislang nur gerüchteweise etwas nach außen gedrungen ist. ob das fwr auf die erarbeitung einfluss hat, oder nur vom sachstand kenntnis, ist mir nicht bekannt.

es bleibt somit in zentralen fragen (anforderungen an sportordnungen, für sportschützen verbotene waffen, gestaltung der sachkundeprüfung, aufbewahrung, ...) spannend.

erfahrungsgemäß möchte ich sagen: richtet euch auf das schlimmste ein und bereitet euch seelisch bereits auf gegenwehr vor, sie wird nötig sein!

für die verwaltungsvorschriften gilt das selbe, diese sind allerdings - obwohl enorm praxisrelevant, sind sie es doch, an die sich die behörden halten und nicht an das weitgehend unbekannte gesetz - weniger wichtig, weil ihnen keine gesetzeskraft zukommt und sie dadurch wesentlich leichter juristisch bekämpft werden können. trotzdem wäre schön, wenn diese verwaltungs-dienst-anweisungen und erläuterungen gleich zu beginn nicht strenger wären, als das gesetz erlaubt.

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