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IGNORED

mit (F)-luftgewehr nach frankreich


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo,

ist es eigentlich rechtens mit einer F-Waffe im auto (selbstverständlich im verschlossenen behälter) über die grenze nach frankreich zu fahren?

oder benötigt man dafür auch eine einladung eines franz. vereins, wie das bei wbk waffen der fall ist?

würde mich mal brennend interessieren,

gruss,

florian

Geschrieben

Kenne das französische Recht nicht! color>

Deswegen nur mal ein Auszug vom hiesigen.

Dies bezieht sich nur auf erlaubnispflichige Waffen/Munition.

§ 9 Absatz 2 Nr. 2 WaffV 1:

Einer Einwilligung nach Absatz 1 bedürfen nicht ....

Sportschützen zum Zwecke des Schießsports für bis zu drei erlaubnispflichtige Schußwaffen und dafür bestimmte Munition, sofern sie einen für diese Schußwaffen von ihrem Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß besitzen, den Grund des Mitbringens nachweisen können und Gegenseitigkeit mit dem anderen Mitgliedstaat gewahrt ist. Das Bundesministerium des Innern stellt fest, bei welchen Mitgliedstaaten Gegenseitigkeit gewahrt ist und macht diese Mitgliedstaaten im Bundesgesetzblatt bekannt.

Absatz 3)

Wer erlaubnispflichtige Schußwaffen und die dafür bestimmte Munition mitbringt, muß ein Identitätsdokument, den Europäischen Feuerwaffenpaß und einen Beleg für den Grund des Mitbringens mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personen- oder Warenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

Geschrieben

danke,

das ist ja gerade der punkt, ob (F) waffen den wbk waffen hier gleichgestellt sind?

ich glaubs aber mal nicht, denn in frankreich sind diese waffen schliesslich auch frei ab 18 zu erwerben. somit braucht man keine papiere zum besitz.

gruss,

florian

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