Tatonka Posted May 2, 2002 Share Posted May 2, 2002 Wer zeigt eigentlich die Lehrer an, die von der Urkundenfälschung Kenntniss hatten und diese nicht bei der Staatsanwaltschaft Erfurt angezeigt haben. Wer belangt die Lehrer, die den Schüler von der Schule geworfen haben, aber die Urkundenfälschung nicht angezeigt haben und damit Versagengründe für eine WBK nicht öffentlich machten. Schöne Mist Tatonka Link to comment Share on other sites More sharing options...
GreenHunter Posted May 2, 2002 Share Posted May 2, 2002 Jeder der davon beweisbar Kenntniss hat kann das tun, Urkundenfälschung ist eine Straftat und keine Owi mehr, von daher von Seiten der Staatsanwaltschaft im öffentlichen Interesse eine Verfolgungstat. Ebenso wie die Unterlassung (wenn nicht minderschwerer Fall), könnte als Mittäterschaft ausgelegt werden. (aber dazu sollten sich mal die Juristen hier äußern!) Gruß GreenHunter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tatonka Posted May 2, 2002 Author Share Posted May 2, 2002 Die Fragen waren auch mehr retorisch was passiert ist-ist schlimm aber dort habe deutsche beamte (leerer) rechtlich unsauber gehandelt und gehören strafrechtlich und disziplinarisch abgestraft, hätten Sie nach Recht und Gesetz gehandelt, hätte die Ornungsbehörde reagieren können. [Dieser Beitrag wurde von Tatonka am 02. Mai 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
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