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Historische Druckluft-Stockgewehre: rechtliche Einordnung und Unbrauchbarmachung


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Geschrieben

Hallo zusammen,

bei meinen Recherchen zu historischen Druckluftwaffen bin ich auf Konstruktionen aus dem 19. Jahrhundert gestoßen, die als Spazierstock gestaltet sind – also Stockgewehre beziehungsweise Schießstöcke. Die Idee hinter dieser Konstruktion interessiert mich.

Dass Stockgewehre zu den verbotenen Schusswaffen zählen, ist mir bewusst. Meine Frage ist deshalb, ob solche historischen Stücke in einen Zustand versetzt werden können, in dem Erwerb und Besitz erlaubt und erlaubnisfrei sind. Denkbar wäre für mich beispielsweise eine rechtlich anerkannte Unbrauchbarmachung – sofern das bei diesen Druckluftwaffen überhaupt möglich ist.

Mir geht es zunächst um folgende Punkte:

  • Welche Anforderungen und Nachweise wären dafür erforderlich? Gelten bei historischen Druckluftwaffen andere Regeln als bei Feuerwaffen?
  • Wie lässt sich der Zustand bereits defekter oder unvollständiger Exemplare zuverlässig beurteilen? Eine fehlende Pumpe oder undichte Dichtungen sind für sich genommen natürlich kein Nachweis einer wirksamen Unbrauchbarmachung.
  • Wer wäre für eine verbindliche rechtliche Einordnung vor dem Erwerb zuständig? Kennt jemand einen Büchsenmacher, Sachverständigen oder behördlichen Ansprechpartner mit Erfahrung bei solchen Konstruktionen?

Ich frage ausdrücklich nach möglichen erlaubnisfreien Sammlungsstücken, nicht nach einer Ausnahmegenehmigung zum Besitz weiterhin verbotener Waffen. Bevor ich einen Erwerb überhaupt in Betracht ziehe, möchte ich klären, ob ein solcher Weg möglich und sinnvoll ist.

Über Erfahrungen mit vergleichbaren Fällen oder Hinweise auf geeignete Ansprechpartner würde ich mich freuen.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Dydalo:

 Meine Frage ist deshalb, ob solche historischen Stücke in einen Zustand versetzt werden können, in dem Erwerb und Besitz erlaubt und erlaubnisfrei sind. Denkbar wäre für mich beispielsweise eine rechtlich anerkannte Unbrauchbarmachung – sofern das bei diesen Druckluftwaffen überhaupt möglich ist.

 

 

Ein Längschnittmodell der entsprechenden Waffe könnte nach Durchführung durch einen Büchsenmacher rechtlich möglich sein.

 

Eventuell kann ein Büchsenmacher hierzu mehr sagen.

 

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