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Standaufsicht - Online Kurs?


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb whaco:

Vielleicht wird das Thema aber auch etwas zu verbissen betrachtet?.

Kann man so sehen, ob das im Bereich Waffenrecht und Erlaubnisvorbehalt klug ist, muss jeder für sich entscheiden.

Ich denke: Zum eigenen Schutz (Zivil- und polizeirechtliche Pflichtenlage bei der vaP) sollte man von der strengsten Auslegungs- und Anwendungsvariante ausgehen - denkt an das legendäre „2-Patronen-Urteil“ des BVerwG und seine Begründung mit der Auslegung einer - in Wahrheit wohl gar nicht „so“ existenten Norm.

 

Warum also nicht einfach den sicheren Weg gehen, wenn einem der schon genau erklärt und beschrieben wird?

Bearbeitet von webnotar

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