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IGNORED

Bedingungen für Befürwortung WBK


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Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb ChrissVector:

Und das ist auch gut so, denn der Nachweis besagter Motivation ist letztlich schlicht nicht möglich

 

Aussagen des Betreffenden liefern durchaus einen solchen Nachweis.

Richtig wäre in dem Fall dann allerdings die Meldung an die Waffenbehörde, denn für die sind das dann "Tatsachen, die gewisse Annahmen rechtfertigen".

Wenn Dir das lieber ist, dass direkt an die Behörde gemeldet wird, OK, das wäre sicherlich der bessere Weg.

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb MB69:

Habe ich dann falsch formuliert, Dich hatte ich damit nicht explizit gemeint . Sorry !

 

Halb so wild ... irgendwie bin ich ja wirklich ein Vogel ;-)

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Kreppel:

Richtig wäre in dem Fall dann allerdings die Meldung an die Waffenbehörde, denn für die sind das dann "Tatsachen, die gewisse Annahmen rechtfertigen".

Wäre es, aus verschiedenen Gründen. Dann hat der Betroffene im Zweifel auch Wege sich dagegen zur Wehr zu setzen, was wie wir hier schon erörtert haben vereinsintern oftmals schwer fällt.

Und dann wäre es an der Behörde im Zweifel vor Gericht darzulegen, warum beispielsweise die Aussage, der Schießsport sei für den Betreffenden nur ein Weg legal Waffen zu erwerben, bereits die Annahme rechtfertigt, dass er mit diesen missbräuchlich oder leichtfertig umgehen wird. Denn das "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen" ist eine Frage der Zuverlässigkeit, nicht des Bedürfnisses.

 

Alternativ kann man aber auch einfach anerkennen, dass die jeweilge Person eben die gesetzliche Anforderung an die Glaubhaftmachung des Bedürfnisses erbracht hat, und diese weiterhin wird erbringen müssen, und es dabei belassen...

Ansonsten sind wir im Handumdrehen wieder bei "wer keine Wettkämpfe bestreiten möchte betreibt den Schießsport ja auch nicht ernsthaft"...

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb ChrissVector:

Denn das "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen" ist eine Frage der Zuverlässigkeit, nicht des Bedürfnisses.

 

Jupp, die verliert er dann und es wird recht schwer, sie in so einem Fall wieder zurückzuargumentieren.

 

vor 7 Minuten schrieb ChrissVector:

Alternativ kann man aber auch einfach anerkennen

 

...dass es Dir vollkommen egal ist und Fälle wie Hamburg halt akzeptiert werden müssen.

 

Und genau so wird Steinchen für Steinchen der legale Waffenbesitz zerlegt und die Verbieterfraktion hat dann sogar noch Recht.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Kreppel:

Jupp, die verliert er dann und es wird recht schwer, sie in so einem Fall wieder zurückzuargumentieren.

Halte ich für eine gewagte These.

 

vor 1 Minute schrieb Kreppel:

...dass es Dir vollkommen egal ist und Fälle wie Hamburg halt akzeptiert werden müssen.

Du meinst Fälle von nachweislichem Behördenversagen? In Hamburg gab es klare Tatsachen, die die Unzuverlässigkeit sowie die fehlende Eignung belegt hätten. Diese waren der Behörde auch bekannt gemacht worden, diese hatte sich entschieden nicht zu handeln.

Daraus nun zu konstruieren, dass die Behörde nunmehr im Recht sei aufgrund ihr zugetragener Aussagen, die weder nahelegen, dass die Person mit den Waffen missbräuchlich umgehen wird, noch, dass diese nicht die tatsächlichen Anforderungen an das Bedürfnis erfüllt, die Zuverlässigkeit abzusprechen ist nichts als vorauseilender Gehorsam.

vor 5 Minuten schrieb Kreppel:

Und genau so wird Steinchen für Steinchen der legale Waffenbesitz zerlegt und die Verbieterfraktion hat dann sogar noch Recht.

Indem die Vereine bereits ordentliches Gatekeeping betreiben, indem sie aus einzelnen Aussagen dieser Art bereits Schlüsse ziehen wollen?

Würdest du die gleiche "Meldung" an die Behörde eigentlich auch abgeben, wenn der Betroffene Polizist ist, und im Verein äußert, dass er nur eine Möglichkeit sucht etwas regelmäßiger Schießen zu können?

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb double16:

finanzieller Ausgleich .... du meinst sicherlich nicht die üblich in Ansatz gebrachten, symbolischen 20 Euro/h, sondern die z.B. für einen Landschaftsgärtner fälligen 120 Euro/h oder . bei 20 zu leistenden h sind das 2.400 Euro. Zu diesen Bedingungen, herzlich willkommen in unserem Verein ....

 

Solltest dir einfach Zeit ineinem Dienstleistungunternehmen kaufen ... ach, verstehst das ja so oder so nicht 

Man kann sich darüber streiten, wer hier was nicht versteht ... muss man aber nicht.

Bei mir summieren sich zwar keine 2400€ pro Jahr an Gärtnerleistungen auf, allerdings kommen dann doch so ca. 1000-1200€ an (Kommerziellen)Schiessstandgebühren pro Jahr zusammen.

Was ja auch gut so ist, da ich mit meiner (unfreiwilligen)Lebenssituation möglichst zeit- u. disziplinflexibel schiessen und nicht Pflanzen pflegen möchte  ;-) 

 

Grüße Bernd

 

 

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Schön, wie Du Dich windest.

 

Es ist also Behördenversagen, wenn die Behörde nicht auf Aussagen reagiert.

Aber es ist die Pflicht des Vereins, stumpf den Prozess abzuarbeiten, wenn er Bedenken hinsichtlich der Intention des Aspiranten hat.

 

Wenn man Deiner Logik folgt, müssen die Vereine direkt eine Meldung an die Behörde machen. Kann man so wollen. Hat halt gleich deutlichere Auswirkungen auf den Betroffenen.

 

vor 26 Minuten schrieb ChrissVector:

ist nichts als vorauseilender Gehorsam.

 

Gesunder Menschenverstand ist ja heutzutage meist aus.

 

vor 25 Minuten schrieb ChrissVector:

Würdest du die gleiche

 

Danke, jetzt weiß ich wenigstens noch etwas genauer, wie Du tickst...

 

 

...aber nachher dann wieder über die nächste Waffenrechtsverschärfung jammern. So wird's immerhin nie langweilig. :unknw:

Bearbeitet von Kreppel
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb CZM52:

  Wenn die Satzung das Vorsieht das Dienste zu leisten sind und das Mitglied sich nicht selber einträgt...ja, dann teilen wir ein.

 

Und dann muss das Mitglied eben mit anderen tauschen....aber wer natürlich das ganze Jahr nicht planen kann, da frage ich mich wie dann Zeit zustande kommt zu schiessen.

 

Wie soll das Sonst funktionieren ?

Ok, satteln wir den Gaul mal anders herum auf:

Würde ich zu Dir als Vorstand kommen und sagen:

"Ich würde gerne in Euren Verein eintreten, habe aber in der Satzung die und jenes zu den Arbeitsstunden und Aufsichten gelesen. Aufgrund meiner folgender (xxx)-Situation kann ich das so nicht verlässlich leisten, bin aber gerne bereit dies anderweitig abzugelten/gut zu machen/o.ä.

Ich kann z.B. Rasen mähen, Sandbunker füllen, was auch immer ... allerdings zu flexiblen/spontanen Zeiten an denen ich kann. Habt ihr damit ein Problem?"

Würdest Du mich dann als mögliches Neumitglied aus Prinzip ablehnen?

 

Grüße Bernd 

 

PS: Bevor jetzt hier wieder jemand schreibt "man wird doch die Zeit für xy übrig haben/planen können/usw ... <--- derjenige kann gerne mit meiner Lebenssituation tauschen (will er aber nicht!)

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Kreppel:

Danke, jetzt weiß ich wenigstens noch etwas genauer, wie Du tickst...

Spannend, und wie ticke ich?

 

vor 1 Minute schrieb Kreppel:

Es ist also Behördenversagen, wenn die Behörde nicht auf Aussagen reagiert.

Nicht ordnungsgemäß gelagerte Munition ist eine Aussage? Eine gut dokumentierte Historie psychischer Erkrankungen ist eine Aussage? Ein vom Betroffenen verfasstes, wirres Manifest ist eine Aussage?

Nur um das klarzustellen: DU hast Hamburg ins Spiel gebracht, als Beispiel für eine Tat, die angeblich hätte verhindert werden können, wenn nur "entsprechende Aussagen" weitergegeben worden wären.

vor 3 Minuten schrieb Kreppel:

Aber es ist die Pflicht des Vereins, stumpf den Prozess abzuarbeiten, wenn er Bedenken hinsichtlich der Intention des Aspiranten hat.

Was denn für "Intention"? Seine Intention ist, anhand der hier "erwähnten" Aussagen Waffen zu besitzen. Den Schießsport sieht er hierfür als Mittel zum Zweck. Alleine aufgrund dieser Aussage willst du ihm also unterstellen, dass er Waffen missbräuchlich verwenden wird?

vor 6 Minuten schrieb Kreppel:

Wenn man Deiner Logik folgt, müssen die Vereine direkt eine Meldung an die Behörde machen. Kann man so wollen. Hat halt gleich deutlichere Auswirkungen auf den Betroffenen.

Ja, wenn sich ernsthafte Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Eignung ergeben ist es natürlich auch Pflicht des Vereins dies der zuständigen Behörde zu melden. Die Betonung liegt hier aber auf "ernsthafte Zweifel", nicht auf "der hat aber gesagt er will gar nicht der nächste Deutsche Meister werden, sondern halt einfach schießen so viel er muss damit er Waffen haben darf".

Krieg ich noch ne Antwort wie du das mit dem Polizisten handhaben würdest, der einfach nur die Möglichkeit haben möchte außerhalb des Dienstbetriebs zu schießen? Oder wäre die Antwort eine "Tatsache, die die Annahme rechtfertigt" dass du hier mit zweierlei Maß messen würdest?

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb ChrissVector:

Krieg ich noch ne Antwort

 

Nö, ich muss nicht über jedes Stöckchen springen, dass Du hinschmeisst.

 

vor 5 Minuten schrieb ChrissVector:

Nicht ordnungsgemäß gelagerte Munition ist eine Aussage?

 

Du wärst der Erste, der bei auf einer nicht ordnungsgemäß gelagerten Patrone folgendem Waffenentzug von exzessiver Maßnahme jammern würde.

 

vor 8 Minuten schrieb ChrissVector:

Was denn für "Intention"?

 

Du selber hast weiter oben angeführt, dass es für Dich egal ist, ob Sportschießen nur ein vorgeschobener Grund für den Waffenbesitz ist, solange sich an den Prozess gehalten wird und dass keine Aussagen gegen den Aspiranten verwendet werden dürfen. Jetzt sagst Du, dass doch auf entsprechende Aussagen reagiert werden muss. Immerhin sind wir uns da einig.

 

vor 10 Minuten schrieb ChrissVector:

Seine Intention ist, anhand der hier "erwähnten" Aussagen Waffen zu besitzen.

Ich rede nicht vom Threadstarter. Den kenne ich nicht und seine Situation kenne ich auch nicht.

 

Ich rede von Deiner Sicht der Dinge, dass es egal zu sein hat, ob die dahinterstehende Intention eine andere ist.

 

vor 7 Minuten schrieb ChrissVector:

und wie ticke ich?

 

Das legst Du hier doch schriftlich dar, so dass es jeder lesen kann.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Kreppel:

Jetzt sagst Du, dass doch auf entsprechende Aussagen reagiert werden muss.

Klar, auf Aussagen die unmittelbar die Eignung oder Zuverlässigkeit betreffen. Ist beim vorliegenden Beispiel nur nicht der Fall.

 

vor 5 Minuten schrieb Kreppel:

Ich rede von Deiner Sicht der Dinge, dass es egal zu sein hat, ob die dahinterstehende Intention eine andere ist.

Solange die dahinter stehende Intention eben nicht mal andeutungsweise rechtswidrig oder missbräuchlich ist, warum genau sollte der Verein sie hinterfragen? Siehst du das wirklich als dessen Aufgabe? Wenn ja, bis zu welcher Schwelle?

vor 6 Minuten schrieb Kreppel:

Das legst Du hier doch schriftlich dar, so dass es jeder lesen kann.

Und ich bin der der sich angeblich windet? Sag doch was du denkst, oder ist dir das peinlich? Wenn du schon konkrete Fragen scheust, weil du sonst deine Inkonsequenz offenbaren müsstest...

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