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Geschrieben (bearbeitet)

Servus zusammen,

 

Es ist so weit.

Ich möchte mir die Tippmann M4 als KK holen.

Für die Disziplin ZG6 vom BDMP.

 

Das Teil hat ja einen Wisch vom BKA dabei, von wegen Kriegswaffe bla bla bla.

 

Bevor ich mir das Ding jetzt kaufe und es dann nachher bereue.

Weiß einer wie sich das verhält wenn ich aufgrund meiner Disziplin hier ein ZF und oder ein Zweibein auf diese Waffe montiere?

 

Darf ich das, oder ist das ein Ko-Kriterium was dazu führt, dass der BKA Bescheid unwirksam wird und ich hier eine Anscheinswaffe habe?

 

Selbst mein LRA konnte mir diese Frage leider nicht beantworten.

Es blickt halt leider auch keiner mehr durch bei der ganzen Thematik.

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben

1.) ZF hat nichts mit BKA Bescheid zu tun, das kannst du selbstverständlich draufmachen

2.) Den BKA Bescheid kannst du dir doch runterladen/ansehen. Steht alles drin was du fragst.

 

Wenn kein Zweibein abgebildert/erwähnt wird, ist es nicht rechtsicher. Dann kannst du beim BKA einen Bescheid erwirken (was problemlos möglich sein wird, da es div. vergleichbare Modelle gibt, bei denen das erfolgte), oder du gehst davon aus, dass der Bescheid aus vorganentem Grund erfolgen würde. Ich würde es so machen und davon ausgehen, dass ist aber nur m.M. und nicht rechtsicher.

 

Also, BKA Bescheid anschauen und dann weißt du alles nötige.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb DaTaXi:

1.) ZF hat nichts mit BKA Bescheid zu tun, das kannst du selbstverständlich draufmachen

2.) Den BKA Bescheid kannst du dir doch runterladen/ansehen. Steht alles drin was du fragst.

 

Wenn kein Zweibein abgebildert/erwähnt wird, ist es nicht rechtsicher. Dann kannst du beim BKA einen Bescheid erwirken (was problemlos möglich sein wird, da es div. vergleichbare Modelle gibt, bei denen das erfolgte), oder du gehst davon aus, dass der Bescheid aus vorganentem Grund erfolgen würde. Ich würde es so machen und davon ausgehen, dass ist aber nur m.M. und nicht rechtsicher.

 

Also, BKA Bescheid anschauen und dann weißt du alles nötige.

Danke für die flotte Antwort.

Aber das ist ja genau was ich meine.

ZF ist in Ordnung, aber Zweibein wieder nicht wenns nicht explizit im bescheid steht.

Wer soll da noch durchblicken.

 

Dann wohl lieber einen Sandsack nehmen.

Danke 

Geschrieben

Eine "Aufstützvorrichting" aka Zweibein ist ein Beurteilungskriterium, eine Optik nicht. Darum kannst oben drauf schrauben was du willst, unten drunter gibts ohne Beurteilung vom BKA keine Rechtssicherheit - schon gar keine Sicherheit bei der Waffenkontrolle auf der Meisterschaft.

Theoretisch wäre ein Zweibein machbar, die kurze OA M9 wurde mit Zweibein zugelassen.

Neben Sandsack gibts noch diese Vanguard 3-Beine, die nicht mit der Waffe verbunden sind. Musst mal schauen, ob die nach Sportordnung als alternative zum Zweibein erlaubt sind.

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