hotpack Posted April 3, 2020 Share Posted April 3, 2020 In eigener Sache als Händler und Hersteller Leider wird es ab 01.09 noch umständlicher für den legalen Ewerb von Schusswaffen und Wesentlichen Teilen (bei Händlern) : Wichtiger Hinweis: Ab dem 01.09.2020 müssen Hersteller und Händler Ihre Meldungen gemäß § 37 WaffG der Behörde elektronisch anzeigen. Hierzu benötigen sie vom WBK-Inhaber nicht nur die WBK, sondern auch alle notwendigen NWR-IDs (Person, Erlaubnis, Waffe, ggf. Waffenteile) wie auch weitere im NWR zu speichernde Daten (Kategorie, Feingliederung, Seriennummer, etc.) (möglichst in digitaler Form) Die Bekanntgabe der NWR-IDs an private Waffenbesitzer kann beim nächsten Besuch bei der Waffenbehörde erfolgen. Die Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs werden entweder eingedruckt in die Erlaubnisdokumente (WBK) und / oder es erfolgt ein Ausdruck im Stammdatenblatt. Die Waffen-/Waffenteil-NWR-IDs werden im Ausdruck Stammdatenblatt eingesetzt. Bitte dann bei Bestellungen die NWR's ID'S in digitaler Form bereithalten Erläuterung zur NWR-ID.: https://www.nwr-fl.de/was-ist-die-nwr-id.html 2 5 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts