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NWR ID , Waffkauf bei Händlern ab 01.09.2020


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In eigener Sache als Händler und Hersteller

 

Leider wird es ab 01.09 noch umständlicher für den legalen Ewerb von Schusswaffen und Wesentlichen Teilen (bei Händlern) :

 

Wichtiger Hinweis:

Ab dem 01.09.2020 müssen Hersteller und Händler Ihre Meldungen gemäß § 37 WaffG der Behörde elektronisch anzeigen.

Hierzu benötigen sie vom WBK-Inhaber nicht nur die WBK, sondern auch alle notwendigen NWR-IDs (Person, Erlaubnis, Waffe, ggf. Waffenteile)

wie auch weitere im NWR zu speichernde Daten (Kategorie, Feingliederung, Seriennummer, etc.)

(möglichst in digitaler Form)

Die Bekanntgabe der NWR-IDs an private Waffenbesitzer kann beim nächsten Besuch bei der Waffenbehörde erfolgen.

Die Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs werden entweder eingedruckt in die Erlaubnisdokumente (WBK) und / oder es erfolgt ein Ausdruck im Stammdatenblatt.

Die Waffen-/Waffenteil-NWR-IDs werden im Ausdruck Stammdatenblatt eingesetzt.

 

Bitte dann bei Bestellungen  die NWR's ID'S in digitaler Form bereithalten

 

Erläuterung zur NWR-ID.:

 

https://www.nwr-fl.de/was-ist-die-nwr-id.html

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