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Geschrieben

Wenn man in die Verbotsliste in Anlage 2 zum WaffG schaut, steht da folgendes:

Zitat

1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)

Wenn du eine Lampe mit einem Picatinny Adapter kombinierst, hast du genau das.

 

Wenn jemand einen Molotow-Cocktail herstellt, macht er dies ja auch aus legalen Einzelkomponenten. Nur mal so von der Logik her.

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