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Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Dynamite Harry:

 

Immer wieder nett, wenn neue potentielle Schützen mit der geballten Informationsmacht aus der Ecke der Allwissenden überschüttet werden. :confused:

Wenn der Waffenschein (egal ob privat oder gewerblich) durchgeht, muß der Antragsteller mitnichten seine nun zu führende Waffe klauen oder bei Igor am Bahnhof kaufen, das darf man mit einem wirklichen Waffenschein im Fachgeschäft.

Und da geht wesentlich mehr als auf "Grün" gemäß einer Sportordnung. :rolleyes:

mfg

Harry

 

 

 

 

Hast Du was gefunden, wo Du in Deiner beschränkten Einsicht glaubst kritisieren zu können?

 

Zur Erklärung für andere:

Meine kritisierte Antwort bezieht sich auf diese Frage

Am 3.5.2017 um 17:48 schrieb Iffets:

oder ich habe die Frage vielleicht falsch verstanden. Im Anhang ist sie

Frage.png

und lautet

Am 3.5.2017 um 19:43 schrieb Bautz:

Ein Waffenschein bereichtigt zum Führen einer Waffe, nicht zum Erwerb oder Besitz.

Einen Waffenerwerbsschein kennt das deutsche Waffenrecht nicht.

Eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen aka "gelbe WBK" berechtigt auch zum Erwerb von einschüssigen Kleinkaliber Sportpistolen.

Damit ist in einfachen, verständlichen Worten klargestellt,

warum die erste Antwort nicht richtig sein kann,

warum auch die zweite Antwort nicht richtig sein kann

und warum die dritte Antwort die richtige Antwort auf die Prüfungsfrage ist.

 

Die Fragestellerin hat es offenbar verstanden.

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