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IGNORED

Aufbewahrung in nicht dauerhaft bewohntem Gebäude


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bitte um Erfahrungen von euch!

 

Gesetzeslage ist klar, aber was konntet ihr mit der Behörde aushandeln über 3? Was für bauliche Veränderung wurden gefordert. Situation wäre Nebengebäude 10 M vom Haupthaus entfernt mit normaler abschließbaren Tür. Ist da mehr drin wie in einer Jagdhütte die 15 km von der nächsten Stadt im tiefsten Wald steht.

Und bitte nicht den Ratschlag geh zu Behörde. Möchte zunächst mal Brainstorming betreiben, was für Erfahrungen ihr gemacht habt.

Geschrieben (bearbeitet)

was bringt Dir die Erfahrung anderer, wenn DEINE Behörde das bei Dir absegnen muss?

 

 

wie Du schreibst, kennst Du ja die Rechtslage, dann weißt Du auch wer hier entscheidet und auf welcher Grundlage. ausserdem..... wer hier hat genau die gleiche Situation wie Du? was bringen Dir also dessen Erfahrungen, zumal mit einer anderen Behörde?

 

 

 

Deinen vorletzen Satz, grade in dieser Hinsicht, solltest Du nochmal überdenken. Hier die einzige Erfahrung die zählt und die einzige die Dir nützen kann, die Selbsterfahrung.

 

 

 

"Brainstorming"..... ja ne .....

 

..... Du willst dass man Dir Argumentationsvorlagen liefert....dann sag das doch ganz einfach!

Dafür must Du aber erstmal die Hosen runterlassen und GANZ konkrete Angaben machen, "3" reicht hier mal garnicht!

....sollte Dir aber selbst klar sein, da Du ja die "Gesetzeslage" kennst.....

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Bei uns hat die Behörde dazu geraten, denn polizeilichen Beratungsdienst bezüglich Einbruchsschutz/-erkennung zu kontaktieren. Beim Ortstermin waren dann auch die Behörde mit dabei. Fenster und Türen mussten mit entsprechendem Einbruchsschutz versehen werden und sichergestellt sein, dass die Alarmanlage aufgeschaltet * ist.

 

* Musste nicht zur Polizei oder einem Sicherheitsdienst augeschaltet werden. Es langte eine Aufschaltung zu Schlüsselberechtigten des Vereins.

Geschrieben

In Sachsen kann man bei der Beratungsstelle des LKA eine Begutachtung beantragen, die daraus erwachsenen Auflagen sind zu erfüllen

und fertig. Möchte unsere Situation nicht näher schildern, es geht ja im öffentlichen Forum auch um Sicherheit.

 

Gruß D. S.

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