Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Aufbewahrung in nicht dauerhaft bewohntem Gebäude


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bitte um Erfahrungen von euch!

 

Gesetzeslage ist klar, aber was konntet ihr mit der Behörde aushandeln über 3? Was für bauliche Veränderung wurden gefordert. Situation wäre Nebengebäude 10 M vom Haupthaus entfernt mit normaler abschließbaren Tür. Ist da mehr drin wie in einer Jagdhütte die 15 km von der nächsten Stadt im tiefsten Wald steht.

Und bitte nicht den Ratschlag geh zu Behörde. Möchte zunächst mal Brainstorming betreiben, was für Erfahrungen ihr gemacht habt.

Geschrieben (bearbeitet)

was bringt Dir die Erfahrung anderer, wenn DEINE Behörde das bei Dir absegnen muss?

 

 

wie Du schreibst, kennst Du ja die Rechtslage, dann weißt Du auch wer hier entscheidet und auf welcher Grundlage. ausserdem..... wer hier hat genau die gleiche Situation wie Du? was bringen Dir also dessen Erfahrungen, zumal mit einer anderen Behörde?

 

 

 

Deinen vorletzen Satz, grade in dieser Hinsicht, solltest Du nochmal überdenken. Hier die einzige Erfahrung die zählt und die einzige die Dir nützen kann, die Selbsterfahrung.

 

 

 

"Brainstorming"..... ja ne .....

 

..... Du willst dass man Dir Argumentationsvorlagen liefert....dann sag das doch ganz einfach!

Dafür must Du aber erstmal die Hosen runterlassen und GANZ konkrete Angaben machen, "3" reicht hier mal garnicht!

....sollte Dir aber selbst klar sein, da Du ja die "Gesetzeslage" kennst.....

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Bei uns hat die Behörde dazu geraten, denn polizeilichen Beratungsdienst bezüglich Einbruchsschutz/-erkennung zu kontaktieren. Beim Ortstermin waren dann auch die Behörde mit dabei. Fenster und Türen mussten mit entsprechendem Einbruchsschutz versehen werden und sichergestellt sein, dass die Alarmanlage aufgeschaltet * ist.

 

* Musste nicht zur Polizei oder einem Sicherheitsdienst augeschaltet werden. Es langte eine Aufschaltung zu Schlüsselberechtigten des Vereins.

Geschrieben

In Sachsen kann man bei der Beratungsstelle des LKA eine Begutachtung beantragen, die daraus erwachsenen Auflagen sind zu erfüllen

und fertig. Möchte unsere Situation nicht näher schildern, es geht ja im öffentlichen Forum auch um Sicherheit.

 

Gruß D. S.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.