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Beschussrecht Schwarzpulverersatzstoffe Umsetzung in nationales Recht, wann?


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Geschrieben

Hallo,

lhs-germany schreibt:
"...Damit ist künftig auch die Verwendung der von der CIP eingehend untersuchten „Substitutes“ (schwarzpulverähnliche Stoffe) mit abgedeckt. Die Verwendung der „Substitutes“ in Deutschland kann allerdings erst nach der Umsetzung in nationales, deutsches Recht erfolgen. Diese nationale Umsetzung soll voraussichtlich Ende 2015 erfolgen."
http://www.lhs-germany.de/pulververtrieb/schwarzpulver-ersatz/

SPI schreibt:
"...Denn seit dem 01.Mai 2011 werden in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Inneren und im Vorgriff auf die zu erwartende Anpassung der Beschussverordnung (BeschussV) seit dem 01.05.2011 nur noch Beschussprüfungen nach der C.I.P Tabelle vorgenommen und entsprechende Beschussbescheinigungen ausgestellt!"
http://www.schwarzpulver-zunft.de/index.php/aktuelles-bei-der-spi/20-wichtige-informationen-zum-thema-schwarzpulverersatzstoffe-und-deren-verwendungsmoeglichkeiten

Beschussamt Ulm teilte mir mit, dass für die Verwendung von Pyrodex in meiner Investarms Great Plains Pistole mit italienischen CIP PN Beschuss von 2015 eine Überprüfung (17.-€) erfolgen muss. Ein Neubeschuss (67.-€) sei nicht nötig. Allerdings hätten sie frühestens im Oktober wieder Termine frei.

Im Netz konnte ich keinen GesetzENTWURF zur Neueregelung des Beschussrechts finden. Ende 2015 ist ja schon länger her, aber anscheinend ist mit der Umsetzung in nationales, deutsches Recht noch nichtmal begonnen worden.

Ich frage da ich nicht kurz vor einer Neuregelung zum Beschussamt fahren will, wenn es nachher unnötig ist. Das Beschussamt stellt, entprechend CIP und der Anerkennung des italienischen Beschuss, nach einer kurzen Sichtüberprüfung eh nur eine Beschussbescheinigung aus.

Gibt es zur seit Ende 2015 überfälligen Neuregelung schon irgend welche Infos?

Beste Grüße!

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