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IGNORED

Kleiner Waffenschein und Auslandswohnsitz


micky123

Empfohlene Beiträge

hallo,

komische Sache, heute hat meine Kleine die im EU Ausland wohnt Post vom Bundesverwaltungsamt bekommen.

 

"Aufgrund Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes im Ausland, bitte ich um Mitteilung, ob Sie weiterhin bedarf an dem kleinen Waffenschein haben.

Sofern das der fall ist, sieht das waffengesetz für alle Inhaber waffenrechtlichr Erlaubnisse die regelmäßige prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen

Eignung im 3-Jahres-Turnus vor.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die vorlage eines Führungszeugnisses des Gastlandes in Deutsch (in übersetzter beglaubigter Form) oder ähnlich aussagekräftige

Dokumente (§4 Abs.3i.V.m §5 Abs.5 WaffG)."

 

Was mich als erstes wundert ist der Umstand das das beglaubigt und übersetzt sein soll, Behörden eines Mitgliedstaates der EU haben die Dokumente anderer Mitgliedsstaaten im Original zu akzeptieren 

und müssen sie ggfs. selbst übersetzen.

 

Mich persönlich würde mal interessieren inwieweit Einträge in ausländischen Registern die Zuverlässigkeit in Deutschland betreffen. Es gibt immerhin im Ausland Straftatbestände die es in Deutschland eben nicht gibt.

Ich muß da ehrlich lachen,weil ich wurde schon mal in Albanien wegen Selbstjustiz in Abwesenheit verurteilt weil ich ein in Deutschland  gestohlenes Auto einem Mitglied eine Diebesbande (der zufällig auch noch der Sohn eines Ministers war)

wieder abgeknöpft hatte. (Die meinten ich hätte die Polizei dort vorher einschalten müssen , was ich ein wenig komisch fand, da ja etliche Polizisten und Staatsanwälte zur Bande gehörten.Die hätten sich wohl eher nicht gegenseitig festgenommen)

 

Und nein, es liegt nichts vor, wir handeln sogar mit Waffen im Gastland, ich bin einfach nur erstaunt.

 

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