Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Kleiner Waffenschein und Auslandswohnsitz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo,

komische Sache, heute hat meine Kleine die im EU Ausland wohnt Post vom Bundesverwaltungsamt bekommen.

 

"Aufgrund Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes im Ausland, bitte ich um Mitteilung, ob Sie weiterhin bedarf an dem kleinen Waffenschein haben.

Sofern das der fall ist, sieht das waffengesetz für alle Inhaber waffenrechtlichr Erlaubnisse die regelmäßige prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen

Eignung im 3-Jahres-Turnus vor.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die vorlage eines Führungszeugnisses des Gastlandes in Deutsch (in übersetzter beglaubigter Form) oder ähnlich aussagekräftige

Dokumente (§4 Abs.3i.V.m §5 Abs.5 WaffG)."

 

Was mich als erstes wundert ist der Umstand das das beglaubigt und übersetzt sein soll, Behörden eines Mitgliedstaates der EU haben die Dokumente anderer Mitgliedsstaaten im Original zu akzeptieren 

und müssen sie ggfs. selbst übersetzen.

 

Mich persönlich würde mal interessieren inwieweit Einträge in ausländischen Registern die Zuverlässigkeit in Deutschland betreffen. Es gibt immerhin im Ausland Straftatbestände die es in Deutschland eben nicht gibt.

Ich muß da ehrlich lachen,weil ich wurde schon mal in Albanien wegen Selbstjustiz in Abwesenheit verurteilt weil ich ein in Deutschland  gestohlenes Auto einem Mitglied eine Diebesbande (der zufällig auch noch der Sohn eines Ministers war)

wieder abgeknöpft hatte. (Die meinten ich hätte die Polizei dort vorher einschalten müssen , was ich ein wenig komisch fand, da ja etliche Polizisten und Staatsanwälte zur Bande gehörten.Die hätten sich wohl eher nicht gegenseitig festgenommen)

 

Und nein, es liegt nichts vor, wir handeln sogar mit Waffen im Gastland, ich bin einfach nur erstaunt.

 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.