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BVG: Halbautomaten für Jäger mit wechselbarem Magazin = verbotener Gegenstand


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Das wurde heute in der Waffenlobby auf Facebook berichtet:

hi leute,

ich tue es nur ungern, aber muß euch allen halbautomatenfreunden, vor allem den jägern, ostern versauen!

ihr erinnert euch, das es eine klage gab wegen der eintragung mit 2schuß in die wbk wenn ein halbautomat auf jagdschein erworben wurde?

es gibt jetzt ein 9 seitiges urteil vom bundesverwaltungsgericht in leipzig.

dieses sagt aus, dass halbautomaten mit einem auswechselbaren magazin für jäger, ab jetzt, als verbotene gegenstände eingestuft sind!

mein bekannter der geklagt hat, wird allerdings vor dem verfassungsgericht weiter klagen, da in dem urteil sehr viel blödsinn drin steht.

auch die der klage exemplarisch beigefügten feststellungsbescheide diverser waffen (die jagdliche eignung bescheinigen) des bka ignorierten die richter!

die klage ist noch nicht öffentlich, wird aber in den kommenden tagen öffentlich gemacht.

Gast
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