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Vollautomaten umgebaut zu Halbautomaten: kulturhistorisch bedeutsam?


STS

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Geschrieben

....Wie wäre es mit einem Sammelgebiet "Aufgrund waffenrechtlicher Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland umgeänderte historische Waffen" ...

Genau! Das wäre die zutreffende Sammelgebietsformulierung aus Sachverständigensicht. Die Ansicht der Behörde ist die andere Frage.

Und nicht die Gedankenakrobatik eines Sammlerverbandes mit "Original", "Originalstück" etc.

Geschrieben

Den schwarzen Peter jemanden zuzuschieben ist ziemlich billig. Woraus die Diskussion entstanden ist dürfte wohl klar sein und damit auch die Frage wie sich der Begriff "Original" definieren lässt.

Geschrieben

chapman, ich will hier mit Dir keinen Zank und Streit anfangen. Nur so viel: was in die Rechtsprechung Eingang findet, basiert auf den Gerichturteilen. Das Gericht muss nicht der Bewertung von Sachverständigen eines Sammlerverbandes folgen. Es ist zwar immer mal wieder der Fall, aber: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Gerade in einem Rechtsbereich, wo selbst die Zahl der empfehlenswerten Fachanwälte sehr gering ist.

Geschrieben

Das mit Gericht und hoher See ist mein Spruch!!!!!!!

Ich will auch nicht streiten, schon garnicht um sowas.

Trotzdem ist die Definition des Begriffes "Original" recht interessant wenn man sich näher und nicht nur in Bezug zu Waffen

damit beschäftigt.

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