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SSW und Aufbewahrung


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Geschrieben

Das wurde schon vor Jahren vereinzelt von Behörden so gemacht. In der Mehrheit aber wohl nicht; auch bei mir sind keine solchen Auflagen eingetragen.

Ob diese Ungleichberechtigung hingenommen werden muss, wird man vermutlich vor Gericht klären müssen; die Behörden werden bestimmt nicht freiwillig nachgeben.

Ich denke zudem, dass man jedem, der eigentlich offen führen dürfte, sollte er es tatsächlich tun und dabei der Staatsmacht auffallen, möglichst mit irgendwelchen anderen Rechtsvorschriften einen Strick drehen wird, z.B. polizeirechtliche temporäre Konfiszierung der Waffe zur Gefahrenabwehr; wenn's dumm läuft verbunden mit vorläufiger Festnahme durch ein SEK. Außerdem gibt es noch so Rechtsnormen wie den Paragraphen 118 OWiG:

"Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen."

Es sind mir aber keine realen Fälle bzw. Urteile bekannt.

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