Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffensteuer - die Trottel sterben nicht aus


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Am 18.3.2015 um 12:31 schrieb karlyman:

Die Frage ist, ob dann ein "Niederschweigen" möglich ist bzw. etwas bringt.

 

 

Jetzt hol' ich den halbtoten Fred  mal aus seiner Gruft hervor. Ausnahmesweise, um keinen neuen aufmachen zu müssen - lohnt sich wohl nicht.

 

Es muß auch keiner antworten, ist nur rein zur Info, falls mal in 10 Jahren einer nachgucken will, weil wieder ein Durchgeknallter was von Waffensteuer faselt.

 

In seinem Beschluß 2 BvL 6/13 hat das BVerfG am 13.April (veröffentlicht am 7.Juni) die Brennelementesteuer für verfassungswidrig und nichtig von Anfang an erklärt, was den Bund weit über 6 Milliarden € + Zinsen kosten wird. Was aber wegen der guten Haushaltslage kein Problem ist.

 

Interessant in diesem Zusammenhang ist die Begründung des höchsten deutschen Gerichts.

Es sagt nämlich:

 

Zitat

Innerhalb der durch Art. 105 und Art. 106 GG vorgegebenen Typusbegriffe steht es dem Gesetzgeber offen, neue Steuern zu „erfinden“ und bestehende Steuergesetze zu verändern.

 

Im Art. 106 stehen aber weder eine Brennelementesteuer noch eine Waffensteuer.

 

Das Gericht formuliert schärfer:

 

Zitat

Der einfache Gesetzgeber darf nur solche Steuern einführen, deren Ertrag durch Art. 106 GG dem Bund, den Ländern oder Bund und Ländern gemeinschaftlich zugewiesen wird. Ein freies Steuererfindungsrecht kommt weder dem Bund noch den Ländern zu.

 

 

Und einzelnen Gemeinden sowieso nicht.

Diskussion muß jetzt nicht unbedingt sein, das war nur zur Info.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.