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Waffensteuer - die Trottel sterben nicht aus


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Geschrieben
Am 18.3.2015 um 12:31 schrieb karlyman:

Die Frage ist, ob dann ein "Niederschweigen" möglich ist bzw. etwas bringt.

 

 

Jetzt hol' ich den halbtoten Fred  mal aus seiner Gruft hervor. Ausnahmesweise, um keinen neuen aufmachen zu müssen - lohnt sich wohl nicht.

 

Es muß auch keiner antworten, ist nur rein zur Info, falls mal in 10 Jahren einer nachgucken will, weil wieder ein Durchgeknallter was von Waffensteuer faselt.

 

In seinem Beschluß 2 BvL 6/13 hat das BVerfG am 13.April (veröffentlicht am 7.Juni) die Brennelementesteuer für verfassungswidrig und nichtig von Anfang an erklärt, was den Bund weit über 6 Milliarden € + Zinsen kosten wird. Was aber wegen der guten Haushaltslage kein Problem ist.

 

Interessant in diesem Zusammenhang ist die Begründung des höchsten deutschen Gerichts.

Es sagt nämlich:

 

Zitat

Innerhalb der durch Art. 105 und Art. 106 GG vorgegebenen Typusbegriffe steht es dem Gesetzgeber offen, neue Steuern zu „erfinden“ und bestehende Steuergesetze zu verändern.

 

Im Art. 106 stehen aber weder eine Brennelementesteuer noch eine Waffensteuer.

 

Das Gericht formuliert schärfer:

 

Zitat

Der einfache Gesetzgeber darf nur solche Steuern einführen, deren Ertrag durch Art. 106 GG dem Bund, den Ländern oder Bund und Ländern gemeinschaftlich zugewiesen wird. Ein freies Steuererfindungsrecht kommt weder dem Bund noch den Ländern zu.

 

 

Und einzelnen Gemeinden sowieso nicht.

Diskussion muß jetzt nicht unbedingt sein, das war nur zur Info.

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