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WBK Frage wegen dauer


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Geschrieben
Am 6.5.2017 um 09:43 schrieb chapmen:

https://www.fdp-solingen.de/

...

Ausdrücklich sehe ich allerdings nicht die Schuld bei den SBs- hier steckt definitiv der Fehler im System der Behörde.

Der Jungjäger bekommt also seinen Jagdschein relativ pünktlich (oder geht es um den Jagdschein?) und dann kann er doch, zumindest Langwaffen erwerben. Wenn er dann den Erwerb innerhalb von 2 Wochen bei der Behörde anzeigt ist es doch kein Problem, wenn er auf die WBK wartet, oder? Ich muss zwar nicht lange warten (bei meinem SB in Bayern dauert es halt "den Postweg" wenn ich nicht selbst vorbei fahre) aber natürlich habe ich die Erwerbsanzeige (eine Kopie davon) dabei, wenn ich die Waffe führe.

 

Am 6.5.2017 um 10:07 schrieb chapmen:

Mir ist es als Jäger wesentlich angenehmer die WBK dabei zu haben- anstatt nachts um 12 mit der Besatzung eines Streifenwagens über mögliche Auslegungen des WaffG. zu diskutieren.
 

Nochmals- alle Waffenbesitzer sind betroffen. Was macht der Sportschütze?

Bin zwar noch nie kontrolliert worden bzw. bei den Kontrollen hat noch nie jemand nach Waffen gefragt, aber wieso sollte ich da lange diskutieren? Ich glaube nicht, dass die Polizei Lust auf Diskussionen bzgl. WaffG hat oder der Polizist kennt sich aus und dann ist es ja auch kein Problem.

 

Der Sportschütze hat, bei Erwerb auf Gelbe WBK das gleiche Problem (oder eben keins) wie der Jäger und ja, im Bezug auf Kurzwaffen bzw. Schalldämpfer (halt nur bei Jägern) haben Sportschützen und Jäger ein Problem mit der langen Bearbeitungszeit. Im Moment  hakts bei mir allerdings auch beim Thema Kurzwaffen, allerdings hat das mit der Lieferzeit vom Hersteller und nicht mit meinem (seit fast einem Jahr vorhandenen) Voreintrag zu tun. Wahrscheinlich muss ich jetzt den Voreintrag verlängern, nur weil eine Waffe über 1 Jahr Lieferzeit hat. :-(

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb HBM:

 aber natürlich habe ich die Erwerbsanzeige (eine Kopie davon) dabei, wenn ich die Waffe führe.

Kann ich zuhause für beliebige Waffen ausdrucken, PDF dazu wird online von den meisten Behörden angeboten. Beweisst also eigentlich überhaupt nichts.

 

Bin zwar noch nie kontrolliert worden bzw. bei den Kontrollen hat noch nie jemand nach Waffen gefragt, aber wieso sollte ich da lange diskutieren? Ich glaube nicht, dass die Polizei Lust auf Diskussionen bzgl. WaffG hat oder der Polizist kennt sich aus und dann ist es ja auch kein Problem.

Wäre reiner Zufall, es ist auch kaum von einem "normalen" Polizisten zu verlangen das WaffG. mit Querverbindungen zu kennen. In mancherlei Merkblättern zur Ausbildung wird die WBK als Nachweis der Erlaubniss zum Besitz aufgeführt, der Jagdschein dagegen als Erlaubniss zu "jagen".

Bin in den letzten 2 Jahren zweimal kontrolliert worden, späte Abendstunden, Ausfallstrasse, rückkehr vom Ansitz. Nach dem Abfragen der Personendaten wurde explizit gefragt ob ich Waffen dabei habe. In beiden Fällen interessierte der Jagdschein null, man wollte die WBK sehen. ( sehen im eigentlichen Sinne, weder reinsehen noch sonstwas)

 

 

Bearbeitet von chapmen

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