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Zündnadelgewehr aus einem EU-Land nach Deutschland verbringen


smokey

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

auf der Seite Zoll.de sind Zündnadelgewehre nicht als erlaubnisfrei gelistet. Hier steht nur:

einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchen-, Lunten- oder Funkenzündung ("Amorces"), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist.

Im WaffG gibt es noch den Punkt:

1.9 Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

der nicht bei Zoll.de erwähnt ist.

Kann man also daraus schliessen, dass man bspw. nicht von einem Franzosen ein Chassepot erwerben kann?

Gruss

Smokey

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