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Frage zum Beschussrecht


shotist

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Hallo, in meinem Besitz befindet sich seit einigen Jahren ein Gewehr 88/05 (Rückkehrer Türkei). Als einzige neue Stempelungen sind auf der Hülse ein Frankonia Stempel und darunter die Kaliberbezeichnung 8X57I zu finden. Nun mein Problem - wenn ich die Waffe an einen Sportschützen veräußern möchte benötigt sie dann einen Neubeschuß? Meines Wissens müssen Schusswaffen erst ab Herstellungsjahr 1891 beschossen werden?? Das Gewehr ist aber laut Hülsenbeschriftung bei Löwe Berlin 1890 hergestellt worden. Über eine fundierte Antwort mit Quellenangabe (Waffenrecht) würde ich mich freuen.

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