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IGNORED

Antragsformular "Kleiner Waffenschein"


Gast

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Bei einem Händler der mit freien Waffen handelt kann man ein Antragsformular für den kleinen Waffenschein herunterladen in dem steht unter anderem:

Erklärung:

1. Ich bin in den letzten 5 Jahren vor Abgabe dieser Erklärung nicht wegen einer Straftat

rechtskräftig verurteilt worden.

2. Gegen mich ist kein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches

Strafverfahren anhängig.

Zu Punkt 1 ich denke es ist bei der Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen (WBK,Waffsch.Munition usw.) nur von Belang das bei einer Verurteilung die TS (Tagessätze)

nicht über 60 liegen? :sad:

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Also wenn sich die zuständige Behörde nur auf die Angaben dieses Antrags verlässt und nicht die vorgeschrieben Abfragen

(BZRG, StA … und was sonst noch nötig ist) macht, na dann gute Nacht.

Wenn sie sich an die reguläre Vorgehensweise hält dann sind diese „Erklärungen“ nicht notwendig.

Ob dieser Antrag (mit seinen „Erklärungen“ ) irgendeinen behördlichen Bezug hat wage ich

(auch ohne ihn gesehen zu haben) zu bezweifeln.

Dass sich aber manche Behörde irgendwas Eigenes zusammenstrickt ist ja nichts wirklich Neues und könnte in diesem Fall vorliegen.

Vielleicht kannst du den Link ja mal einstellen.

Gruß

GKBubi

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Also wenn sich die zuständige Behörde nur auf die Angaben dieses Antrags verlässt und nicht die vorgeschrieben Abfragen

(BZRG, StA … und was sonst noch nötig ist) macht, na dann gute Nacht.

Wenn sie sich an die reguläre Vorgehensweise hält dann sind diese „Erklärungen“ nicht notwendig.

Ob dieser Antrag (mit seinen „Erklärungen“ ) irgendeinen behördlichen Bezug hat wage ich

(auch ohne ihn gesehen zu haben) zu bezweifeln.

Dass sich aber manche Behörde irgendwas Eigenes zusammenstrickt ist ja nichts wirklich Neues und könnte in diesem Fall vorliegen.

Vielleicht kannst du den Link ja mal einstellen.

Gruß

GKBubi

Kein Problem der Link.

http://www.kanonen.de/

Dort unter Waffen 1x1 dann auf kleiner Waffenschein und dort kann man sich das Dokument runter laden.

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Naja, steht doch links neben dem Download:

formloses Antragsformular

kleiner Waffenschein

Hat also keinerlei rechtliche Relevanz und ist somit überflüssig.

Also wenn einer den KWS haben will muss er, so oder so, den Antrag der zuständigen Behörde verwenden.

Gruß

GKbubi

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[...]

Zu Punkt 1 ich denke es ist bei der Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen (WBK,Waffsch.Munition usw.) nur von Belang das bei einer Verurteilung die TS (Tagessätze)

nicht über 60 liegen? :sad:

Mehr als einmal zu weniger genügt auch für die Regelvermutung der Nichtzuverlässigkeit

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