frosch Posted January 18, 2013 Share Posted January 18, 2013 Moin! An dieser Stelle ein kleiner Hinweis zum nationalen Waffenregister: Es wird eine Rasterung nach potentiell verbotenen Waffen vorgenommen. ZB PSM Pistolen (Verbotsmerkmal: Kaliber <6,35mm) und bestimmte Vorderschaftrepetierflinten (Verbotsmerkmal: Mindestgesamtlänge von 95 cm und eine Mindest-Lauflänge von 45 cm). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es noch andere Raster-Merkmale gibt. Eine Akteneinsicht in einem konkreten Fall hat ergeben, dass aus dieser Rasterung waffenrechtlichen Überprüfungen veranlaßt und strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. In diesem konkreten Fall gab es keine Hausdurchsung, der Nachweis, daß keine Verbotmerkmale vorliegen konnte durch Vorlage der Waffe erbracht werden. frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
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