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"Kat. B" für Pistole in .22


Mochy2

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Geschrieben

Hallo zusammen!

Ich habe soeben meine WBK von der Behörde abgeholt. Der neue Eintrag für eine S&W41 (Kaliber .22) ist unter der Waffenart als "Kat.B halbautom. Pistole" eingetragen.

Kategorie B?

Was ist das denn?

Aus Österreich habe ich diese Einteilung in Kat xy am Rande mitbekommen, aber in Deutschland? Hat das ggf. etwas mit dem ZWR zu tun? :huh:

Na gut... das meine CZ75 lauf WBK eine "halbautom. Pistole" ist und meine Glock17 nur eine "Pistole" (huch, fehlt da was...?! B) ) finde ich nicht so tragisch. Aber "Kat.B" ist mir jetzt wirklich neu. Stellt sich dann die Frage, was Kat.A wohl ist... :nea:

Wer weiß mehr?

Viele Grüße,

Mochy2

Geschrieben
Hat das ggf. etwas mit dem ZWR zu tun? :huh:

Gude....

Ja, hat was mit dem ZWR zu tun. Siehe Anl.1 zu §1 Abs. 4 Abschnitt 3:

Einteilung der Schusswaffen oder Munition in die Kategorien A bis D nach der Waffenrichtlinie

1. Kategorie A

1.1

Kriegsschusswaffen der Nummern 29 und 30 der Kriegswaffenliste (Anlage zu § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen),

1.2

vollautomatische Schusswaffen,

1.3

als anderer Gegenstand getarnte Schusswaffen,

1.4

Pistolen- und Revolvermunition mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen von Personen, die zur Benutzung dieser Waffen befugt sind.

1.5

panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen und Munition mit Leuchtspursätzen sowie Geschosse für diese Munition, soweit die Munition oder die Geschosse nicht von dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst sind.

2. Kategorie B

2.1

halbautomatische Kurz-Schusswaffen und kurze Repetier-Schusswaffen,

2.2

kurze Einzellader-Schusswaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung,

2.3

kurze Einzellader-Schusswaffen für Munition mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge von weniger als 28 cm,

2.4

halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann,

2.5

halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei Patronen aufnehmen kann und deren Magazin auswechselbar ist oder bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können,

2.6

lange Repetier-Schusswaffen und halbautomatische Schusswaffen mit glattem Lauf, deren Lauf nicht länger als 60 cm ist,

2.7

zivile halbautomatische Schusswaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen.

3. Kategorie C

3.1

andere lange Repetier-Schusswaffen als die unter Nummer 2.6 genannten,

3.2

lange Einzellader-Schusswaffen mit gezogenem Lauf/gezogenen Läufen,

3.3

andere halbautomatische Lang-Schusswaffen als die unter den Nummern 2.4 bis 2.7 genannten,

3.4

kurze Einzellader-Schusswaffen für Munition mit Randfeuerzündung, ab einer Gesamtlänge von 28 cm.

4. Kategorie D

4.1

lange Einzellader-Schusswaffen mit glattem Lauf/glatten Läufen.

Gruß

Turrican

Geschrieben
... Kategorie B?

Was ist das denn? ...

Siehe Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 2 WaffG.

"2.1 halbautomatische Kurz-Schusswaffen und kurze Repetier-Schusswaffen, ..." und Weitere.

Die Kategorien gelten theoretisch europaweit.

Bedeutung hat die Kategorie vor allem für das Verbringen und Mitnehmen in/aus aus dem Geltungsbereich des WaffG in/aus anderen Mitgliedsstaaten der europäischen Union, sowie bei der Eintragung der Waffe in das Nationale Waffenregister (NWR).

Siehe §29 ff. WaffG und §4 Abs 1 Nr. 4 NWRG.

... "Kat.B halbautom. Pistole" ...

Die Bezeichnungen ergeben sich aus der WaffenTypFeingliederung und der WaffenKategorie in den XWaffe-Katalogen.

Seit Einführung des NWR soll als Waffenart die Kategorie und der Codename entsprechend dem WaffenTypFeingliederungsCode in der Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Siehe XWaffe Spezifikation.

... Aus Österreich ...

Genau - dort auch und überall in Europa. Vielleicht gibt es auch europäische Staaten, die es nicht so genau nehmen. Jedenfalls sind die nationalen Waffengesetze in der EU sehr unterschiedlich.

... nur eine "Pistole" ...

Die X-Waffe konformen Eintragungen haben erst vor ein paar Monaten begonnen. Vielleicht wurde Deine Glock ja schon früher in die WBK eingetragen.

Hier bei uns werden die Waffenbesitzkarten nicht geändert. Abgesehen von Fehlerbereinigungen.

Bei der Übernahme der Bestandsdaten in das NWR, werden aber alle Waffen entsprechend in NWR eingetragen.

Deine Glock17 steht also auch mit Kategorie "B" uind Code 12 "Kat.B halbautom. Pistole" im NWR.

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