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IGNORED

Waffenkauf /- verkauf ohne EWB duch Käufer


Lord

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Hallo,

ich habe mal eine Frage.

Ist es rechtlich sauber, wenn ich eine mir gehörende Schusswaffe an jemanden verkaufe, der noch keine EWB hat. Der Kauf wird durch einen Kaufvertrag bestätigt, in dem vermerkt wird, dass die Waffe an einen Büchsenmacher übergeben wird, bis der Käufer eine EWB hat. Der Büma hat die Waffe solange zu verwahren.

Meiner Meinung nach dürfte es doch bei Ein- bzw. Austragen der Waffe auf der WBK keine Probleme geben, oder?

Vielen Dank für die Antworten.

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[...]

Meiner Meinung nach dürfte es doch bei Ein- bzw. Austragen der Waffe auf der WBK keine Probleme geben, oder?[...]

Übernimmt der BüMa die Waffe in sein Handelsbuch und gibt dir eine Bescheinigung, dass er dies tat ist für Dich waffenrechtlich alles O.K..

Nur solltet ihr das *vorher* mit dem BüMa klären.

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Meiner Meinung nach dürfte es doch bei Ein- bzw. Austragen der Waffe auf der WBK keine Probleme geben, oder?

Der Büchsenmacher als Gewerbetreibender mit WH Lizenz trägt Dir sogar die Waffe in der WBK aus.

Du mußt das dann nur noch innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden und von ihr unter WBK Vorlage bestätigen lassen.

Also alles im grünen Bereich.

G.T.

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