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IGNORED

Für Juristen und solche die es werden wollen


seiwol

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Geschrieben

Ja, das ist in der Tat sehr interessant. Besonders die Ausführungen zur möglichen Verfassungswidrigkeit von § 36 WaffG gefallen mir. Schon erstaunlich, dass so etwas vom VG Freiburg kommt. Ansonsten sind die ja eher für ihre LWB-feindliche Linie bekannt.

Geschrieben

Die Ausführungen hinsichtlich Gefährlichkeit v. Kleinkaliber, Biatholgewehr und 6.35 halte ich für falsch.

Würde KK nur über den Projetildiamenter bestimmt, dürfte ab sofort jede 5.56x45, 5.7x28 u.s.w unter KK fallen.

Eine 6.35er besitzt zudem weniger Energie als eine moderen .22er KK Patrone in l.r.

Die Verletzungen durch eine 6.35er dürften sich weit unter denen bewegen, die eine .22 l.r. aus einem Biathlongewehr verursacht.

Und dann kommt noch der kurze Lauf dazu, sodaß am Ende wohl kaum mehr als 80J übrig bleiben.

In einer Liste, abgestuft nach Gefährlichkeit, würde bei mir das Biathlongewehr noch immer vor der 6.35'er KW kommen.

Die Ausführungen zu den unterbliebenen Veröffentlichungen stimme ich hingegen zu. Würde das endlich mal beanstandet, käme wohl so einiges, auch in ganz anderen Bereichen zu Fall. Musste mich erst vor kurzem mit technischen, englischen Richtlinien rumschlagen, weil im deutschen Recht nur Bezug auf eine EU- Richtlinie genommen wird, die niemals deutsch veröffentlich wurde. Auch das halte ich für nicht rechtens. Es ist schon schwer genug Juristendeutsch korrekt auszulegen, aber Juristenenglisch mit technischen Fachbegriffen?!

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