Guest Posted April 10, 2002 Posted April 10, 2002 Hallo, ab welchem Zeitpunkt ist laut WaffG von einem Waffenumbau die Rede? Es geht um folgenden Sachverhalt: Am Schaft unterhalbdes Laufes einer Savage Kaliber 12/76 soll zur Befestigung in einer Lafette ein Halter montiert werden. Der Halter würde nur am Holz- bzw. Kunststoffschaft befestigt werden. Wäre nach oben genannter Maßnahme ein beschuß beim Beschußamt erforderlich? Gruß Peter
Waffenschmied Posted April 10, 2002 Posted April 10, 2002 Hallo Peter 2002 Bei den von Dir beschriebenen Arbeiten ist kein Neubeschuß fällig. Nur nach Arbeiten an wesentlichen Waffenteilen (bei LW: Lauf;Verschluß)ist ein Neubeschuß erforderlich. Gruß Waffenschmied ------------------ Wo immer eine herrschende Clique irgendeine Schweinerei vorhatte, wurden der Bevölkerung erstmal die Waffen abgenommen. FWR-Nr. 0022442
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