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IGNORED

Umbau an Waffen


Gast

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Hallo,

ab welchem Zeitpunkt ist laut WaffG von einem Waffenumbau die Rede?

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Am Schaft unterhalbdes Laufes einer Savage Kaliber 12/76 soll zur Befestigung in einer Lafette ein Halter montiert werden. Der Halter würde nur am Holz- bzw. Kunststoffschaft befestigt werden.

Wäre nach oben genannter Maßnahme ein beschuß beim Beschußamt erforderlich?

Gruß Peter

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Hallo Peter 2002

Bei den von Dir beschriebenen Arbeiten ist kein Neubeschuß fällig.

Nur nach Arbeiten an wesentlichen Waffenteilen (bei LW: Lauf;Verschluß)ist ein Neubeschuß erforderlich.

Gruß Waffenschmied

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Wo immer eine herrschende

Clique irgendeine Schweinerei vorhatte, wurden der Bevölkerung erstmal die Waffen abgenommen.

FWR-Nr. 0022442

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