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IGNORED

Umbau an Waffen


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ab welchem Zeitpunkt ist laut WaffG von einem Waffenumbau die Rede?

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Am Schaft unterhalbdes Laufes einer Savage Kaliber 12/76 soll zur Befestigung in einer Lafette ein Halter montiert werden. Der Halter würde nur am Holz- bzw. Kunststoffschaft befestigt werden.

Wäre nach oben genannter Maßnahme ein beschuß beim Beschußamt erforderlich?

Gruß Peter

Geschrieben

Hallo Peter 2002

Bei den von Dir beschriebenen Arbeiten ist kein Neubeschuß fällig.

Nur nach Arbeiten an wesentlichen Waffenteilen (bei LW: Lauf;Verschluß)ist ein Neubeschuß erforderlich.

Gruß Waffenschmied

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Wo immer eine herrschende

Clique irgendeine Schweinerei vorhatte, wurden der Bevölkerung erstmal die Waffen abgenommen.

FWR-Nr. 0022442

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