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IGNORED

Schreckschusswaffe bei eGun verkauft, Käufer ist Belgier


BFPierce

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Geschrieben

Hallo Forum,

ich habe auf eGun meine Schreckschusspistole Walther PP in 9mm PAK verkauft.

Der Käufer ist Belgier und natürlich "Ü18".

Meine kurze Frage nun....

Darf ich die SSW nach Belgien senden, oder mache ich mich da irgendwie strafbar, wenn ich das tue ???

Hat jemand da eine Ahnung ?

Wenn das nicht geht, sende ich dem Käufer lieber sein Geld zurück !

Danke für Eure Antwort !

BFP

Geschrieben

Was Google bisher so ausgespuckt hat, spricht gegen eine Einfuhr deinerseits: Angeblich (ich hab die Quellen nicht geprüft)

darfst du eine SSW nicht ohne Genehmigung einer dortigen Behörde (welche sei mal dahingestellt) einführen.

Sicherheit wirst du wohl nur bekommen, wenn du z.B. in ein belgisches Konsulat oder zum Zoll gehst - die sollten wissen,

ob das überhaupt geht. Da das aber zu viel Stress sein dürfte: Schick' die Kohle zurück und verweise in der nächsten Auktion auf "kein internat. Versand" o.ä.

Geschrieben

ssw sind in benelux (belgien, luxemburg und holland) gehandhabt wie scharfe waffen.

in luxemburg sind sie sogar total verboten!

ich habe früher in belgien auf messen und börsen NIE ssw gesehen. ich würde es an deiner stelle sein lassen!

Geschrieben

Danke für die Antworten !

Ich werde das Geld an den Belgier zurücksenden und die Sache so aus der Welt schaffen !

Ist mir zu unsicher...., nicht das ich da noch Probleme bekomme !

Danke für die Info´s !!!

BFP

Geschrieben

Ich zitiere mal aus dem Merkblatt zum Belgischen Waffengesetz von 2006 (ehe hier noch mehr Unsinn geschrieben wird):

Sind frei käufliche Waffen:

Blankwaffen (Säbel, Dolche…)

Feuerwaffen, die zum Schießen unbrauchbar gemacht wurden

Nachgemachte Waffen, die nicht einer speziellen Reglementierung unterliegen (z.B. Plastikwaffen)

Signalpistolen

Alarmpistolen

Bolzenschussgeräte

Feuerwaffen mit einem historischen, kulturellen oder folkloristischen Charakter (aber: werden diese Waffen außerhalb

eines historischen oder folkloristischen Festes zum Schießen benutzt, muss eine Genehmigung angefragt werden)

Möglicherweise ist aber eine Einfuhrgenehmigung nötig, aber darum muß sich ja der Käufer in Belgien kümmern.

Geschrieben
Ich werde das Geld an den Belgier zurücksenden und die Sache so aus der Welt schaffen !

Oder frag ihn doch, ob er nicht ne deutsche Adresse hat, an die Du schicken kannst. Viele Belgier sind ab und an mal in D und haben dort Bekannte/Verwandte. Was er dann von dort aus damit macht, ist dann ja nicht mehr Dein Problem. :)

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