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IGNORED

WBK und zuverlässigkeit


ComefromHell

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Hallo,

ein bekannter hat seine Antrag auf eine WBK biem Ordnungsamt abgegeben. Soweit alles in Ordnung bis er einen Anruf bekam das in der polizeilichen Auskunft ein Eintrag wegen fahlässiger Körperverletzung steht.

Grund: kleiner Verkehrsunfall bei welchem ein Radfahrer stürzte und sich ein paar Prellungen zuzog. Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung, 40 Tagessätze...

Unter 90 Tagessätzen steht es ja nicht im Führungszeugniss, kein Vorsatz, kein Alk oder Drogen im Spiel, keine gemeingefährliche Körperverletzung oder gar Verstoß mit Waffenrechtlichem hintergrund und sein Punktekonto in Flensburg war bis dahin bei 0.

Hat er hier etwas zu befürchten was die Auststellung seiner WBK betrifft ? Laut seines Anwaltes nicht, aber vielleicht hat hier einer Erfahrungen - ein Verkehrsunfall ist immerhin schnell mal passiert.

Thx

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Ich würd probeweise nen kleinen Waffenschein beantragen, zum "vorfühlen".

Das ist doch schon vorbei!

§ 5 Zuverlässigkeit

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

1. a) wegen einer vorsätzlichen Straftat,

b ) wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen,

Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen

gemeingefährlichen Straftat,

c) wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von

Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz

zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen

oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt

worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist,

wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch

nicht verstrichen sind,

Quelle:

Waffengesetz (WaffG)

WaffG

Ausfertigungsdatum: 11.10.2002

Vollzitat:

"Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt

durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) geändert

worden ist"

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 5 G v. 17.7.2009 I 2062

Mittelbar geändert durch Art. 3 Abs. 4 G v. 17.7.2009 I 2062

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So,

nun dann sollte das also kein Problem sein denn von den relevanten Vergehen trifft ja keines zu.

Rein Infohalber... unter Punkt c) Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen usw. Das bezieht sich also alles auf eine "Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz" ??

Thx

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Rein Infohalber... unter Punkt c) Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen usw. Das bezieht sich also alles auf eine "Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz" ??

Die 60 TS beziehen sich auch auf Punkt a) und b). Bei Punkt a) aber nur auf vorsätzliche, nicht auch auf fahrlässige Taten.

Hier noch ein Link zum kompletten § 5 WaffG.

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Die 60 TS beziehen sich auch auf Punkt a) und B). Bei Punkt a) aber nur auf vorsätzliche, nicht auch auf fahrlässige Taten.

Mein juristisches Wissen ist zu lückenhaft, um bei der vom Threadstarter angeführten Straftat (Körperverletzung im Straßenverkehr) die "gemeingefährliche Straftat" auszuschließen.

Eine solche ist lt. Wikipedia:

Herbeiführen einer Brandgefahr, Brandstiftung und Schwere Brandstiftung (§§ 306-306f)

Herbeiführen einer Explosion (§§ 307, 308)

Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie

Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion

Herbeiführen einer Überschwemmung (§ 313)

Gemeingefährliche Vergiftung

Gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§§ 315-315d)

Gefährdung des Straßenverkehrs

Trunkenheit im Verkehr (§ 316)

Vollrausch (§ 323a)

Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

Gefährdung einer Entziehungskur

Aber da 40 TS ja weniger sind als 60, sehe ich - als Laie - keine größeren Probleme bei der Beantragung der WBK.

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